Wolfsjagd im Wallis gerichtlich gestoppt

Einstellung der proaktiven Wolfsregulierung im Wallis nach Gerichtsbeschwerde von Umweltschutzorganisationen

Ein Wolfsrudel, das einen Hang hinunterläuft. (Foto © Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere)
Ein Wolfsrudel, das einen Hang hinunterläuft. (Foto © Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere)

Aufgrund einer Beschwerde beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht durch WWF, Pro Natura und BirdLife Schweiz bezüglich dreier Abschussbewilligungen für die Rudel von Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables hat Staatsrat Frédéric Favre angeordnet, die proaktive Wolfsregulierung in den betroffenen Gebieten einzustellen.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hatten zwar zuvor festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung gemäß der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die am 1. Dezember 2023 in Kraft trat, erfüllt waren (wir berichteten). Doch durch die Beschwerde der drei zuvor genannten Organisationen gegen die Entscheidung des BAFU an das Bundesverwaltungsgericht, den Abschuss der drei Rudel zu genehmigen, sah sich Staatsrat Frédéric Favre gezwungen, die proaktive Regulierung der Rudel von Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables einzustellen.

Hintergrund

Der Kanton Wallis hatte beim BAFU die Genehmigung zur vollständigen Entnahme von sieben der dreizehn Wolfsrudel im Wallis beantragt. Bis zum 31. Januar 2024 sollten so 34 Wölfe aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Tieren entnommen werden. Bisher wurden seit dem 1. Dezember jedoch lediglich 10 Wölfe entnommen. Die Suche nach einer Lösung im Umgang mit der Wolfsproblematik bleibt in der Region weiterhin ein heiß diskutiertes (Streit-)Thema.