Neue Wolfsgebiete in Bayern ausgewiesen

Offizielle Bekanntgabe und Schadensausgleichsregelungen: Territorien Pressather Wald und Hohe Rhön als neue Wolfsgebiete vorgestellt

Vier Wölfe in einem Wald. (Symbolbild: jo9 auf Pixabay)
Vier Wölfe in einem Wald. (Symbolbild: jo9 auf Pixabay)

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat offiziell neue Wolfsgebiete in Bayern bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung, veröffentlicht im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI), betrifft insbesondere die Regionen Pressather Wald, Hohe Rhön und eine Erweiterung im Altmühltal. Die Ausweisung dieser Gebiete ist entscheidend für die Regelungen des Schadensausgleichs bei Übergriffen durch Wölfe.

Neue Wolfsgebiete und Erweiterungen

Gemäß der aktuellen Veröffentlichung sind die Territorien Pressather Wald und Hohe Rhön als neue Wolfsgebiete ausgewiesen. Zusätzlich wurde das bereits bestehende Wolfsgebiet Altmühltal nach Südosten erweitert. Diese Gebiete wurden in der „Ausgleichsregelung Große Beutegreifer“ im BayMBI präzise definiert und mittels einer angefügten Karte sowie einem Online-Link detailliert dargestellt.

Schadensausgleich und Herdenschutz

Entsprechend den Vorgaben der EU müssen in den ausgewiesenen Wolfsgebieten nach einer Übergangsfrist von einem Jahr adäquate Herdenschutzmaßnahmen eingerichtet sein, um für einen Schadensausgleich bei Wolfsübergriffen infrage zu kommen. Für die neu ausgewiesenen und erweiterten Gebiete beginnt diese Übergangsfrist am 01.02.2024. Das LfU empfiehlt Nutztierhaltern in Wolfsgebieten, ihre Tiere durch Maßnahmen wie wolfsabweisende Zäunung vor Übergriffen zu schützen.

Monitoring und Gebietsausweisung

Ein Wolfsgebiet wird offiziell ausgewiesen, wenn ein Wolf, Wolfspaar oder Wolfsrudel nach den deutschen Monitoringstandards als standorttreu gilt. Dies ist der Fall, wenn diese über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten nachgewiesen werden können oder wenn ein männlicher und weiblicher Wolf gemeinsam ihr Territorium markieren bzw. eine Reproduktion belegt ist. In einem Radius von 15 km um das nachgewiesene Territorium wird dann ein offizielles Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs deklariert. Gebiete können auch wieder aus der offiziellen Liste der Wolfsgebiete entfernt werden, wenn die entsprechenden Wölfe über ein Monitoringjahr (von Mai bis April des Folgejahres) nicht mehr nachgewiesen werden können.