Wallis: Freigabe zur Jagd auf Wölfe im großen Stil

Proaktive Regulierung des Wolfs 2023-2024: Nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) der Schweiz zugestimmt hat, wurde die proaktive Regulierung des Wolfs im Wallis unverzüglich angeordnet.

Proaktive Regulierung des Wolfs 2023-2024: Nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) der Schweiz zugestimmt hat, wurde die proaktive Regulierung des Wolfs im Wallis unverzüglich angeordnet.
Proaktive Regulierung des Wolfs 2023-2024: Nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) der Schweiz zugestimmt hat, wurde die proaktive Regulierung des Wolfs im Wallis unverzüglich angeordnet. (Foto © Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere)

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) der Schweiz sowie die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) haben festgestellt, dass alle Voraussetzungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung von Wölfen im Kanton Wallis erfüllt sind, insbesondere in Bezug auf die revidierte Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV), die ab dem 1. Dezember 2023 in Kraft tritt (wir berichteten). Staatsrat Frédéric Favre hat daraufhin beschlossen, die proaktiven Regulierungsabschüsse für die Rudel von Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais unverzüglich anzuordnen.

Die Genehmigung zur Regulierung ist bis zum 31. Januar 2024 gültig und wird am 1. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Kanton hatte beim BAFU die Bewilligung für eine vollständige Entnahme von sieben Rudeln beantragt, was etwa 34 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Tieren entspricht. Die gesamte Entnahme könnte mehrere Jahre in Anspruch nehmen.

Der Kanton kann nun proaktiv die Bestände der Wolfsrudel im Herbst und Winter regulieren und weiterhin Wölfe regulieren, die insbesondere während der Sömmerung große Schäden an Nutztieren verursachen.

In jeder der von der Regulierung betroffenen Regionen wurden in den letzten zwölf Monaten mehrere Nutztiere in geschützten Situationen gerissen. Die Analyse des kantonalen Monitorings durch das BAFU, die sich insbesondere auf verschiedene Fotodokumente der DJFW sowie auf die Ergebnisse der genetischen Analysen stützt, hat die Präsenz von Rudeln in den sieben oben erwähnten Regionen bestätigt.

Die Vollzugsorgane des Kantons können auf die Unterstützung von Jägerinnen und Jägern zählen, die in den für die Jagd auf Kleinraubwild (Ausweis E) und Spezialjagd Wildschweine (Ausweis S) zugelassenen Sektoren ausgebildet wurden, sowie auf einige spezialisierte Jägerinnen und Jäger, die in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert sind.