Wolfshybride in Bayern nachgewiesen

Die genetische Analyse von Nutztierrissen im Landkreis Rhön-Grabfeld bestätigt die Wölfin GW1422f und ihren Nachwuchs als Verursacher

Wolf-Hund-Hybrid (Symbolbild: Jeannette1980)
Wolf-Hund-Hybrid (Symbolbild: Jeannette1980)

Drei Schafe wurden im bayerischen Landkreis Rhön-Grabfeld von Wölfen gerissen. Bei der genetischen Untersuchung dieses Rissgeschehens konnten neben Spuren der standorttreuen Wölfin GW1422f auch Gensequenzen ihrer Nachkommenschaft ermittelt werden. Aus Thüringen ist bekannt, dass sich die Wölfin im Frühjahr mit einem Haushund verpaart hat. Nach Einschätzung des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luchs im Thüringer Umweltministerium handelt es sich bei den Nachkommen eindeutig um Hybriden.

Eine Fotofallenaufnahme von Anfang August in Thüringen zeigte fünf Welpen (wir berichteten hier). Die bundesrechtliche Rechtslage ist in derartigen Fällen eindeutig: Gemäß § 45 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) müssen Hybride entnommen werden. Für die Umsetzung der Maßnahme ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig. Erforderliche Schritte werden eingeleitet. Nur vom LfU beauftragte geeignete Personen dürfen die Entnahme vornehmen.

Erstellt mit Material des Bayerischen Landesamts für Umwelt