Erneut Wolf-Hund-Hybriden in Thüringen

Nachweis per Fotofalle zu Hybridisierungsereignis im Wolfsterritorium Zella/Rhön

Wolf-Hund-Hybrid (Symbolbild: Jeannette1980)
Wolf-Hund-Hybrid (Symbolbild: Jeannette1980)

Im Revier der standorttreuen Wölfin um Zella/Rhön sind Wolf-Hund-Hybriden nachgewiesen worden. Eine Fotofallenaufnahme vom 8. August zeigt fünf Tiere im Alter von ca. 12 Wochen. Nach Einschätzung des Kompetenzzentrums Wolf im Thüringer Umweltministerium handelt es sich dabei eindeutig um Hybriden. Diese gehen aus der Verpaarung von Wolf und Haushund hervor.

Im Bundesnaturschutzgesetz ist der Umgang mit Wolf-Hund-Hybriden klar geregelt (§ 45a Abs. 3 BNatSchG). Diese Vorschrift verpflichtet die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde, Wolf-Hund-Hybriden aus der freien Natur zu entnehmen. Für Tiere, die wie im vorliegenden Fall mind. 3 Monate alt sind, ist die letale Entnahme, d.h. der Abschuss vorgesehen.

Dadurch soll der Fortbestand der nach europäischem und nationalem Naturschutzrecht streng geschützten Tierart Wolf gewährleistet werden. Zuständige Behörde für die Genehmigung und Kontrolle der Entnahme ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).Das TLUBN und das Thüringer Umweltministerium stimmen das weitere Vorgehen nun eng mit der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) und der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNEE) ab. DBBW und HNEE teilen die Einschätzung, dass es sich „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ um Hybriden handelt.

Hintergrund

In Freiheit aufgewachsene Wölfe und Wolf-Hund-Hybriden können sich nicht an ein Leben in Gefangenschaft anpassen. Eine Gehegehaltung würde zu länger anhaltenden und erheblichen Leiden führen. Der im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK) am 25.11.2021 verabschiedete Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf führt daher klare Vorgaben an. Demnach ist die nicht-letale Entnahme und dauerhafte Unterbringung freilebend aufgewachsener Wölfe und Hybriden in einem Gehege aus Tierschutzsicht längstens bis zum Alter von drei Monaten vertretbar.

Quelle: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz