Kanton Wallis will SIEBEN seiner 13 Wolfsrudel entnehmen

Proaktiv will der Schweizer Kanton Wallis seine Wolfspopulation in Zukunft regulieren und hat deshalb den Abschuss von sieben seiner dreizehn Wolfsrudel beantragt

Ein Wolfsrudel im Wald. (Symbolbild: iStock/Ondrej Prosicky)
Ein Wolfsrudel im Wald. (Symbolbild: iStock/Ondrej Prosicky)

Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) des Kantons Wallis hat eine proaktive Strategie zur Regulierung der Wolfspopulation erarbeitet, um die neue Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) umzusetzen. Die Verordnung tritt am 1. Dezember 2023 in Kraft. Der Kanton Wallis hat beim Bundesamt für Umwelt die Bewilligung zur vollständigen Entnahme von sieben Rudeln beantragt, was etwa 34 Wölfen entspricht, bei einer geschätzten Gesamtpopulation von 90 bis 120 Tieren. Jäger sollen nach spezieller Schulung Wildhüter unterstützen.

„Proaktive Regulierungsstrategie“

Die kantonale Strategie des DSIS zur proaktiven Regulierung der Wolfspopulation wurde durch die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) erstellt. Der Kanton Wallis hat am 15. November 2023 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch zur proaktiven Regulierung der Wolfspopulation eingereicht.Die Teilrevision der JSV, die am 1. November 2023 vom Bundesrat verabschiedet wurde, ermöglicht eine proaktive Regulierung der Wolfspopulation im Herbst und Winter. Rudel können entfernt werden, wenn sie sich gegenüber Nutztieren oder Menschen problematisch verhalten, insbesondere während der Sömmerung.Das Ziel des Kantons Wallis ist es, Konflikte in Problemgebieten zu minimieren, in denen Wölfe problematisches Verhalten gegenüber Menschen und Nutztieren zeigen.

Vollständige Entnahme von sieben Rudeln beantragt

Das Gesuch des Kantons umfasst die vollständige Entnahme von sieben Rudeln (Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais) von derzeit 13 Rudeln im Wallis. Dies entspricht etwa 34 Wölfen bei einer geschätzten Gesamtpopulation von 90 bis 120 Individuen. Die Entnahme könnte mehrere Jahre dauern. Die Maßnahmen in den kommenden Wochen zielen darauf ab, die Sicherheit zu gewährleisten, Angriffe auf Nutztiere zu reduzieren und den Druck auf betroffene Züchter zu verringern. Die Umsetzung der Herdenschutzmaßnahmen bleibt entscheidend.

Die DJFW hat die Umsetzung der revidierten Verordnung vorverlegt, um sie vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 anwenden zu können. Die proaktive Regulierung kann jedoch erst nach Erhalt der BAFU-Bewilligung beginnen.

Die Vollzugsorgane des Kantons werden stark gefordert sein, weshalb die Jäger die Behörden in den erlaubten Gebieten bei der Jagd auf Kleinraubwild (Patent E) und Wildschweine (Patent S) unterstützen werden. Einige spezialisierte Jäger werden auch in die Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) unter der Verantwortung der DJFW integriert. Eine spezifische Ausbildung ist für alle registrierten Jäger in den drei Regionen des Kantons vorgesehen.

Wolfsrudel nutzen naturgemäß große Gebiete, insbesondere im Winter. Die DJFW ruft die Bevölkerung dazu auf, Wolfsichtungen sofort den Wildhütern zu melden, insbesondere in Gebieten nahe von Siedlungen.