Vorsätzliche Tötung von Rehkitzen: Landwirt schuldig gesprochen

Vor dem Amtsgericht Weinheim gab es gestern in der Verhandlung um drei getötete Rehkitze drei Freisprüche sowie eine Verurteilung.

Ein Rehkitz, das im hohen Gras liegt. (Symbolbild: Sophie Linckersdorff)
Ein Rehkitz, das im hohen Gras liegt. (Symbolbild: Sophie Linckersdorff)

Gestern (30.05.2023) mussten sich vier Männer aus dem Odenwald vor dem Amtsgericht Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) verantworten. Den vier Angeklagten wird vorgeworfen in Laudenbach (Rhein-Neckar-Kreis) Wiesen gemäht zu haben, ohne vorher dafür Sorge getragen zu haben, dass keine Rehkitze mehr auf den zu mähenden Flächen liegen (wir berichteten).

Ein 35-jähriger Landwirt aus Laudenbach wurde gestern vom Amtsgericht Weinheim wegen der „vorsätzlichen Tötung dreier Rehkitze“ zu einer Geldstrafe von zu 70 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Drei mitangeklagte Männer, darunter auch der Vater des 35-Jährigen, wurden freigesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige wusste, dass sich auf zwei familieneigenen Grünflächen, die zur Mahd anstanden, noch Rehkitze aufhielten. Dies sei ihm nämlich von der Rehkitzrettung mitgeteilt worden, die die Flächen mit einer Drohne samt Wärmebildgerät abgeflogen hatten.

(Lebens-)Wichtige Informationen zurückgehalten

Diese wichtigen Informationen hielt er jedoch vor den beiden mitangeklagten Männern zurück, die die Mäharbeiten übernehmen sollten. Ihnen erzählte er lediglich, dass sich in den Grünflächen zwei adulte Stücke Rehwild aufhalten würden, die vor dem Mäher von alleine abspringen würden. Die beiden Männer, die später freigesprochen werden sollten, wendeten beim Mähen sogar das sog. „Bayerische Modell“ an, eine spezielle Mähmethode, die verhindern soll, dass vor den Mähern flüchtendes Wild in den Straßenverkehr wechselt. Bei sehr jungen Rehkitzen hat die Methode jedoch keine Wirkung, da bei den Tieren der Fluchtreflex noch nicht ausgeprägt ist.

Drei tote Kitze und ein „Geschmäckle“

Das Gericht ist bei seinem Urteil jetzt davon ausgegangen, dass die drei Kitze bereits beim Mähen getötet worden sind, da sich die Version, die zuvor im Raume stand und bei der einer der Männer, der Vater des 35-jährigen Verurteilten, die schwer verletzten Tiere mit einem Hammer totgeschlagen haben soll, sich nicht beweisen ließ. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Am Folgetag der Mäharbeiten waren von den drei Kitzen keine Spuren mehr an den Wiesen zu finden – Glück für den Angeklagten…Zuvor hatten jedoch drei Zeugen, zwei Frauen und ein Mann, unabhängig voneinander ausgesagt, dass der Verurteilte drei Finger in die Luft gestreckt habe und dabei gesagt haben soll: „Drei haben wir erwischt“. Auf Nachfrage, was er damit meine, hätte der 35-Jährige geantwortet: „Der Vater hat sie erschlagen“. Auch der Vater wurde freigesprochen, da ihm diese „rohe Tiermisshandlung“ nicht nachzuweisen war.