Proaktive Wolfsregulierung: Jungwolf aus dem Augstbord-Rudel geschossen

Bereits am ersten Tag ihres Inkrafttretens konnte die kantonale Wildhut im Rahmen der proaktiven Wolfsregulierung einen Jungwolf aus dem Augstbord-Rudel im Wallis entnehmen

Ein Wolf, der bei Schnee im Gebirge geschossen worden ist. (Symbolbild: iStock)
Ein Wolf, der bei Schnee im Gebirge geschossen worden ist. (Symbolbild: iStock)

Am 1. Dezember 2023 hat die kantonale Wildhut im Rahmen der proaktiven Wolfsregulierung einen Jungwolf aus dem Augstbord-Rudel im Schweizer Kanton Wallis geschossen. Diese Maßnahme erfolgte innerhalb des bewilligten Perimeters nach Zustimmung des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Der Kanton Wallis hatte im Rahmen der Novellierung der Schweizer Wolfsverordnung die vollständige Entnahme von sieben Rudeln beantragt, was etwa 34 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen entspricht (wir berichteten).

Staatsrat Frédéric Favre genehmigte den proaktiven Regulierungsabschuss für die Rudel von Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Le Fou-Isérables, Les Toules, Les Hauts-Forts und Chablais. Das BAFU stimmte dem Regulierungsgesuch der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) zu.

Erster Wolf nach der neuen Wolfsverordnung geschossen

Die kantonale Wildhut, unterstützt von der Unterstützungsgruppe Jagd, entnahm am 1. Dezember 2023 einen Jungwolf aus dem Augstbord-Rudel innerhalb des bewilligten Perimeters im Rahmen der proaktiven Wolfsregulierung. Der tote Wolf wird gemäß den üblichen Verfahren autopsiert, und die genetische Analyse erfolgt im Labor für Naturschutzbiologie der Universität Lausanne.

Hintergrund

Ende November hatten DJFW und BAFU festgestellt, dass alle Voraussetzungen für die Anordnung einer Regulierung gemäß der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) erfüllt waren. In den betroffenen Regionen wurden in den letzten zwölf Monaten mehrere Nutztiere in geschützten Lagen gerissen. Die Analyse des kantonalen Monitorings durch das BAFU bestätigte die Präsenz von Rudeln in den genannten Regionen.

Der Kanton Wallis kann nun mit der vollständigen Entnahme aller sieben betroffenen Wolfsrudel fortfahren. Dies entspricht einer Gesamtentnahme von etwa 34 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen. Die Genehmigung zur Regulierung ist bis zum 31. Januar 2024 gültig, und die Informationen über die Anzahl der entnommenen Wölfe werden auf der Internetseite der DJFW veröffentlicht: www.vs.ch/de/web/scpf/regulation-proactive-du-loup