Galgenfrist für Gaia

Trienter Verwaltungsgericht setzt die Anordnung zur Tötung der Bärin JJ4 aus

Ein Bär (Symbolbild: Håkan Carlander)
Ein Bär (Symbolbild: Håkan Carlander)

Bärin „Gaia“, die am 5. April den 26-jährigen Andrea Papi bei Caldes im italienischen Trentino tötete (wir berichteten), darf vorerst nicht getötet werden. Das entschied gestern (26.05.2023) das Verwaltungsgericht der Autonomen Provinz Trient und gibt damit dem Antrag verschiedener Tierrechtsverbände auf Aussetzung der Anordnung zur Tötung der Bärin JJ4 statt. Die Entnahmeverfügung war zuvor vom Gouverneur der Autonomen Provinz Trient Maurizio Fugatti unterzeichnet worden und liegt jetzt erst einmal bis zum 27. Juni auf Eis.

Heftige Proteste von Tierschützern

Vor dem Gerichtsgebäude in Trient, das von Polizisten geschützt worden war, kam es zu tumultartigen Szenen, die von ca. 50 Demonstranten ausgingen, die die Tötung der Bärin Gaia verhindern wollten.

Tierschützer behaupten: Gaia ist unschuldig

Tierschützer bestreiten nämlich, dass der Läufer Andrea Papi von der Bärin „Gaia“ getötet worden ist und berufen sich dabei auf das Gutachten  zweier Veterinäre, die an der Leiche des jungen Mannes die DNA eines ausgewachsenen männlichen Bären festgestellt haben wollen. Da das Gutachten der beiden Tiermediziner von einer der Tierrechtsorganisationen in Auftrag gegeben worden ist, ist dessen Wahrheitsgehalt zumindest fraglich.

Die nächste gerichtliche Anhörung in der Sache findet erst am 14. Dezember statt.