Burgdorfer Problemwolf darf vorerst nicht geschossen werden

Verwaltungsgericht Hannover stellt nach Eilantrag einer Naturschutzvereinigung vorläufig die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her

Wölfe an einem Riss. (Symbolbild: iStock/RonaldWJansen)
Wölfe an einem Riss. (Symbolbild: iStock/RonaldWJansen)

Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. hat Anfang Oktober einen Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Rüden GW950m aus dem Rudel Burgdorf am Verwaltungsgericht (VG) Hannover eingereicht (wir berichteten).

Entnahme des Problemwolfs GW950m aufgeschoben

Heute (25.10.2023) hat die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover im Wege eines sogenannten Hängebeschlusses (Zwischenbeschluss) auf besagten Eilantrag gegen die von der Region Hannover erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme eines Wolfes, vorläufig die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, „dass eine vorläufige Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich sei, um zu verhindern, dass durch den Vollzug der Abschussgenehmigung vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über den gerichtlichen Eilantrag entschieden worden ist.“

Der Beschluss kann durch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angegriffen werden, teilt das Verwaltungsgericht Hannover abschließend mit.

Hintergrund:

Die Region Hannover hatte am 25.0 September 2023 mitgeteilt, dass sie in ihrer Funktion als zuständige untere Naturschutzbehörde, eine Ausnahmegenehmigung für die Entnahme eines Wolfes erteilt hat und dass in Fällen von wiederholten Rissereignissen im Territorium des betroffenen Wolfsrudels es zudem erlaubt sei, weitere Individuen aus diesem Rudel zu entnehmen (wir berichteten).