Eilantrag gegen die Entnahme des Problemwolfs GW950m eingereicht

Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. klagt gegen die Ausnahmegenehmigung zur Regulierung des „Burgdorfer Rudels“

Wölfe an einem Riss. (Symbolbild: iStock/RonaldWJansen)
Wölfe an einem Riss. (Symbolbild: iStock/RonaldWJansen)

Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. hat gestern (05.10.2023) einen Eilantrag / Klage gegen die Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Rüden GW950m aus dem Rudel Burgdorf am Verwaltungsgericht (VG) Hannover eingereicht.

Die Region Hannover hatte am 25.09.2023 mitgeteilt, dass sie in ihrer Funktion als zuständige untere Naturschutzbehörde, eine Ausnahmegenehmigung für die Entnahme eines Wolfes erteilt hat und dass in Fällen von wiederholten Rissereignissen im Territorium des betroffenen Wolfsrudels es zudem erlaubt sei, weitere Individuen aus diesem Rudel zu entnehmen (wir berichteten).

Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. sieht diese Ausnahmegenehmigung als ungerechtfertigt an und will durch die Klage verhindern, dass von der zugelassenen Ausnahmegenehmigung weiterhin Gebrauch gemacht wird.

Hintergrund:

Seit dem Frühjahr 2022 wurden vermehrt Vorfälle von Nutztierrissen im Revier des betroffenen Wolfsrudels registriert. Es wurde nachgewiesen, dass speziell der Rüde GW950m, auf den sich die Ausnahmegenehmigung bezieht, mehrfach erfolgreich Tierherden angegriffen hat, begründete die Region Hannover ihre Entscheidung, die Entnahmegenehmigung zu erteilen. Darüber hinaus ließen diese wiederholten und erlernten Rissvorfälle befürchten, dass weitere ernsthafte Schäden auftreten könnten. Nach einer gründlichen rechtlichen Prüfung und einer sorgfältigen Abwägung zwischen dem Schutz der Tierart und den berechtigten Interessen der Tierhalterinnen und -halter hat deshalb die untere Naturschutzbehörde beschlossen, die Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Diese Entscheidung sei in enger Abstimmung mit dem niedersächsischen Umweltministerium getroffen worden, hieß es weiter.

Dagegen führt der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. zur Begründung seines Antrages in einer Pressemitteilung an, dass es in der Region Burgdorf zuletzt zu Wolfsübergriffen vornehmlich auf Nutztiere von Hobbyhaltern gekommen sei, die nicht ausreichend, noch wolfsabweisend geschützt gewesen sein sollen.

Marsch durch die Instanzen

Damit folgt der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. einem Muster, dem sich europaweit NGO`s aus dem Tierrechtsbereich bedienen, um Entnahmegenehmigungen für Tiere geschützter Arten, vornehmlich großer Beutegreifer wie Bären und Wölfen, gerichtlich zu verhindern oder wenigstens zu blockieren oder zu verzögern.

Hier die Pressinformation sowie der „Anfechtungsantrag“ der Ausnahmegenehmigung zum Nachlesen: