Wolfsjagd in Schweden: Umweltschutzbehörde gibt grünes Licht

Entscheidungen über die lizenzierte Wolfsjagd bleiben Mittel- und Südschweden überlassen

Ein junger Grauwolf steht in einem Gewässer, wobei im Hintergrund Felsen zu sehen sind. (Symbolbild: iStock/Sportactive)
Ein junger Grauwolf steht in einem Gewässer, wobei im Hintergrund Felsen zu sehen sind. (Symbolbild: iStock/Sportactive)

Die schwedische Umweltschutzbehörde überträgt die Möglichkeit, Entscheidungen über die lizenzierte Wolfsjagd zu treffen, allen Landkreisen im mittleren und südlichen Raubtiermanagementgebiet mit Ausnahme des Landkreises Gotland.

Schweden ist in drei Raubtiermanagementgebiete unterteilt: Norden, Mitte und Süden. Wenn der Referenzwert für Wölfe für ganz Schweden erreicht ist und ein Raubtiermanagementgebiet das Mindestniveau erreicht hat, kann die Entscheidungsbefugnis über die Lizenzjagd allen Bezirksverwaltungsbehörden überlassen werden, die Teil des Managementgebiets sind.

Neu in diesem Jahr ist, dass das südliche Raubtiermanagementgebiet die Möglichkeit hat, über eine Lizenzjagd auf Wölfe zu entscheiden. Die politisch gesetzten Ziele sehen vor, dass die Wolfskonzentration dort reduziert werden muss, wo sie am dichtesten ist, und gleichzeitig dem Wolf Raum zur Ausbreitung gegeben werden muss. Die schwedische Umweltschutzbehörde geht davon aus, dass die Wolfspopulation im mittleren Verwaltungsgebiet mit der Zeit abnehmen und im südlichen Verwaltungsgebiet zunehmen könnte.

Dass die Bezirksverwaltungen selbst über die Lizenzjagd entscheiden können, ist eine Voraussetzung für die Verwirklichung des Ziels des Reichstags, ein regionalisiertes Raubtiermanagement zu betreiben. „Wir haben den Schutzstatus der Wolfspopulation und die Ziele der Raubtierpolitik berücksichtigt, als wir zu unserer Entscheidung kamen“, sagt Carl-Johan Lindström, Leiter der Wildtiermanagementeinheit der schwedischen Umweltschutzbehörde.

Die Kreisverwaltungen in den mittleren und südlichen Raubtierbewirtschaftungsgebieten werden nun prüfen, ob eine lizenzierte Wolfsjagd auf der Grundlage der Bedingungen möglich ist, die sowohl auf der Ebene der Raubtierbewirtschaftungsgebiete als auch auf Kreisebene herrschen. Spätestens bis zum 1. Oktober müssen die Kreisverwaltungsräte ihre möglichen Entscheidungen treffen.

Das nördliche Verwaltungsgebiet ist in diesem Jahr für die Lizenzjagd nicht relevant. Das Mindestniveau ist gerade erst erreicht, sodass der Spielraum für die Lizenzjagd noch begrenzt ist.