Wolfsabschuss im Bezirk Spittal

6. Entnahme gemäß Kärntner Wolfsverordnung: Risikowolf wurde in unmittelbarer Nähe zu von Menschen genutzten Gebäuden erlegt

Ein geschossener Wolf im Gebirge, auf dem ein Gewehr liegt. (Symbolbild: iStock)
Ein geschossener Wolf im Gebirge, auf dem ein Gewehr liegt. (Symbolbild: iStock)

Im Bezirk Spittal ist es am Dienstagabend (18.07.2023) gegen 20.00 Uhr gelungen, einen Risikowolf zu erlegen. Auch dieser sechste Wolfsabschuss seit Inkrafttreten der Kärntner Wolfsverordnung erfolgte in unmittelbarer Nähe zu von Menschen genutzten Gebäuden. Vor dem Abschuss war mehrfach versucht worden, den Wolf aus dem Gebiet zu vergrämen.

Die Meldung an das Land Kärnten über die erfolgte Entnahme wurde innerhalb der vorgesehenen Frist abgesetzt. Das erlegte Tier ist vom Wolfsbeauftragten des Landes bereits begutachtet worden. Der vorgeschriebene 10km-Radius vom Ort der letzten Vergrämung des Risikowolfs wurde eingehalten.

Die Möglichkeit der Entnahme eines Wolfes durch Abschuss im derzeit betroffenen Gebiet hätte noch bis Mitte August gegolten und ist damit erloschen. Im Bezirk Spittal ist jedoch noch die Entnahme eines weiteren Risikowolfes sowie eines Schadwolfes möglich.

Quelle: Land Kärnten