Wolf an Schottischem Hochlandrind in Schermbeck nachgewiesen

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis im Wolfsgebiet Schermbeck

Zwei Schottische Hochlandrinder. (Symbolbild: Michaela Wenzler)
Zwei Schottische Hochlandrinder. (Symbolbild: Michaela Wenzler)

Am 25.03.2023 wurde auf einer Weide in Schermbeck, nördlich der Lippe eine tote Kuh gefunden. Es handelte sich um eine 10-jährige Kuh der Rasse Schottisches Hochlandrind. Ein Wolfsberater im Auftrag des LANUV war vor Ort und dokumentierte die Verletzungen der Kuh, die Spuren am Fundort und nahm genetische Proben.

Der Kadaver wurde auf Betreiben des LANUV nach Abholung durch den Abdecker veterinärpathologisch untersucht, die Verletzungen an der rechten Keule wurden einer weiteren Untersuchung im CVUA unterzogen. Nach diesen Ergebnissen steht fest, dass die Fraßspuren an der rechten Körperseite und Keule eindeutig postmortal entstanden sind und nicht todesursächlich waren. Einen für Wolfsrisse typischen Kehlbiss gab es laut Ergebnis der veterinärpathologischen Untersuchung nicht.

Die Untersuchung der Abstrichproben durch das Senckenberg Forschungsinstitut Gelnhausen hat genetisches Material von einem Wolf (Canis lupus) mit dem Haplotyp HW01 im Bereich dieser Fraßspuren nachgewiesen. Dieser Haplotyp ist bislang im Wolfsgebiet Schermbeck nur nördlich der Lippe nachgewiesen worden (https://is.gd/TvSQDJ). Eine individuelle Zuordnung zu einem einzelnen Individuum war nicht möglich. Die Todesursache bleibt somit unklar. Es kann weder nachgewiesen noch ausgeschlossen werden, dass diese Verletzungen mit dem Angriff eines Wolfes in Zusammenhang stehen. Die Tierhalter wurden informiert, dass sie eine Entschädigung bei der Landwirtschaftskammer NRW beantragen können.