Wird Wölfin „Gloria“ zum Abschuss freigegeben?

Lange galt Wölfin GW954f, besser bekannt als „Gloria“, als verschollen, bis sie in Kirchhellen ein wahres Blutbad anrichtete.

Ein Wolf an einem Riss. (Symbolbild: iStock/slowmotiongli)
Ein Wolf an einem Riss. (Symbolbild: iStock/slowmotiongli)

In den letzten Monaten hat sich die Schermbecker Wölfin „Gloria“ zurückgehalten – einige vermuteten schon, dass die Wölfin mit der Kennung GW954f tot sei. Doch am 2. September hat sie erneut zugeschlagen (wir berichteten) – und das vielleicht mit weitreichenden Folgen: Sie riss in Kirchhellen sieben Schafe, 23 weitere wurden schwer verletzt und mussten später euthanasiert werden. Dieses Verhalten, bekannt als „Surplus killing“, bei dem Raubtiere mehr Beute töten, als sie selbst verspeisen können oder wollen, könnte für „Gloria“ ernste Konsequenzen haben, wie t-online. mit Bezug auf die WAZ berichtet.

Die Landesregierung von NRW arbeitet derzeit an einer neuen Wolfsverordnung, um ein praxistauglicheres und rechtssicheres Vorgehen bei der Entnahme von Wölfen zu gewährleisten. Ein entsprechender Erlass, der auch die Möglichkeit einschließt, verhaltensauffällige Tiere zu entnehmen, befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung, in der Umwelt-, Landwirtschafts- und Tierzuchtverbände Stellung nehmen können, berichtet Frank Seidlitz, Sprecher des NRW-Umweltministeriums.

NRW-Umweltminister Oliver Krischer hat dem Landtag und den beteiligten Verbänden Vorschläge zur Überarbeitung vorgelegt. Dabei sollen Kriterien wie der Schaden durch Wolfrisse und die „Auffälligkeit“ eines Tieres berücksichtigt werden.

Für „Gloria“ könnte das Verhalten beim „Surplus killing“ zum Problem werden, da sie mehrere Schafe im Blutrausch getötet hat. Prof. Alexander Schink betont in seinem Rechtsgutachten, dass dies ein Abschusskriterium sein könnte. Das Umweltministerium argumentiert jedoch vorerst mit dem natürlichen Verhalten der Tiere. Ob „Gloria“ tatsächlich zum Abschuss freigegeben wird, bleibt unklar. Das „Surplus killing“ allein ist nicht ausreichend, es muss auch in die Prognose zukünftigen Verhaltens des Tieres einbezogen werden. „Gloria“ hat in der Vergangenheit bereits Schutzzäune überwunden, was als ein Anzeichen für ein problematisches Verhalten gewertet wird. Das Schicksal von Wölfin „Gloria“ ist also noch nicht endgültig entschieden.