Weitere Wölfe erfolgreich in Niedersachsen besendert

Wichtiger Fortschritt in der Wolfsforschung: Satellitentelemetrie ermöglicht neue Einblicke in das Verhalten der Wölfe

Ein Wolf, der in einem Wald auf einem Baumstumpf steht. (Symbolbild: Rain Carnation auf Pixabay)
Ein Wolf, der in einem Wald auf einem Baumstumpf steht. (Symbolbild: Rain Carnation auf Pixabay)

Das Wolfsbüro des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) vermeldet einen weiteren Fortschritt in der Wolfsforschung. Nach der erfolgreichen Besenderung eines Wolfs im letzten Jahr hat das NLWKN nun zwei weitere Tiere – eine Fähe und einen Rüden – mit Sendern versehen können. Dies markiert einen bedeutenden Schritt in der Überwachung und Erforschung der Wölfe in Niedersachsen.

Ende Januar gelang es dem NLWKN, unabhängig voneinander eine 27 Kilogramm schwere Fähe und einen 34 Kilogramm schweren Wolfsrüden zu fangen, zu chippen und mit einem Sender zu versehen. Diese Sender liefern wertvolle Daten, die Aufschluss über die Bewegungsmuster der Wölfe geben. Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer betont die Bedeutung dieser Aktion für die Wolfsforschung: „Die Besenderung ermöglicht uns, maßgebliche Daten zum Wolfsverhalten zu sammeln, wie Wanderstrecken und Annäherungen an Nutztiere oder Siedlungen.“

Die Besenderung der Wölfe ist Teil eines umfangreichen Forschungsprojekts des NLWKN-Wolfsbüros. Durch Satellitentelemetrie, die eine individuelle Überwachung der Tiere ermöglicht, sollen das standardisierte Monitoring intensiviert und detaillierte Informationen über das Raum-Zeit-Verhalten der Wölfe gewonnen werden. Die daraus resultierenden Erkenntnisse bieten nicht nur Aufschluss über die Raumnutzung ganzer Rudel und die Wanderbewegungen der Jungtiere, sondern auch über die weitere Ausbreitung des Wolfes in Niedersachsen.

Minister Meyer hebt hervor, dass das übergeordnete Ziel darin besteht, das Wissen über die Wölfe zu erweitern und somit den Herdenschutz zu optimieren. „Je mehr wir über die Gewohnheiten der Wölfe wissen, desto gezielter können wir den Weidetierhaltern helfen und den Herdenschutz verbessern“, erklärt Meyer.

Die rechtliche Grundlage für die Besenderung ist artenschutzrechtlich durch § 28 b Abs. 8 S. 1 NJagdG in Verbindung mit § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG gegeben. Details zum genauen Ort der Besenderung werden nicht öffentlich gemacht, um die Tiere zu schützen.