Vierter Wolf in Tirol zum Abschuss freigegeben

Elf tote und rund 30 vermisste Schafe im Almgebiet von Prägraten (Bezirk Lienz): Diese Bilanz des Pfingstwochenendes führte zur nunmehr dritten Abschussanordnung der Tiroler Landesregierung für einen Wolf in Osttirol.

Wolf im Fadenkreuz (Symbolbild: David_Mark/mlz)
Wolf im Fadenkreuz (Symbolbild: David_Mark/mlz)
  • In 100 Jagdgebieten in Osttirol kann ein Wolf geschossen werden
  • Schafhaltung und Beweidung für Osttiroler Land- und Almwirtschaft extrem wichtig
  • Mehrfach genetische Wolfsnachweise in Osttirol und im Ötztal

Elf tote und rund 30 vermisste Schafe im Almgebiet von Prägraten (Bezirk Lienz) – diese Bilanz des Pfingstwochenendes führt zur nunmehr dritten Abschussanordnung der Tiroler Landesregierung für einen Wolf in Osttirol. Die Verordnung trat bereits am 31. Mai in Kraft und gilt für acht Wochen.

„Mit der neuen Verordnung für Prägraten dehnen wir das Gebiet, in dem ein Wolf geschossen werden kann, noch einmal aus und erhöhen die Chancen, dass die Jägerschaft das Schadtier oder die Schadtiere auch tatsächlich erlegen kann“, hofft LHStv Josef Geisler. In 100 von 155 Jagdgebieten in Osttirol kann nunmehr ein Wolf geschossen werden. Fünf Jagdgebiete sind überlappend von zwei Verordnungen umfasst. Dort können zwei Wölfe erlegt werden.

Gerade für die Osttiroler Almen ist die Beweidung durch Schafe extrem wichtig. Jedes vierte Schaf, das den Sommer auf einer Tiroler Alm verbringt, tut dies in Osttirol. Auf 117 Almen weiden dort im Sommer jährlich rund 17.000 Schafe und sorgen so für ein Offenhalten der Landschaft, für Artenvielfalt und den Schutz vor Naturgefahren.

In Summe sind in Tirol derzeit vier Abschussverordnungen für einen Wolf in Kraft, drei in Osttirol und eine im Ötztal. Sowohl im Ötztal als auch in Osttirol wurde die Anwesenheit eines Wolfes inzwischen mehrfach durch genetische Untersuchungsergebnisse bestätigt.

Quelle: Land Tirol