Tragischer Jagdunfall in Österreich

Jäger schießt sich beim Auf- oder Abbaumen selbst in den Kopf

Die Leiter eines Hochsitzes vor einer Bergkulisse. (Symbolbild: Tanja auf Pixabay)
Die Leiter eines Hochsitzes vor einer Bergkulisse. (Symbolbild: Tanja auf Pixabay)

Im niederösterreichischen Meislingeramt (Gemeinde Senftenberg im Bezirk Krems) ist ein 56-jähriger Jäger durch einen Schuss aus seiner eigenen Waffe tödlich verletzt worden. Der leblose Körper des Jägers war am Dienstag (06.02.2034) von einem Spaziergänger, der umgehend Polizei und Rettungskräfte alarmierte, am Fuße eines Hochsitzes liegend entdeckt worden. Die Kronen Zeitung (krone.at) berichtete zuerst über diesen tragischen Jagdunfall.

Trotz der raschen Ankunft und intensiver Wiederbelebungsversuche durch die Einsatzkräfte konnte dem Mann nicht mehr geholfen werden. Der Jäger, der auf Wildschweine ansaß, hatte sich zuvor von seiner Frau verabschiedet und angedeutet, dass es spät werden könne. Dass es jedoch ein Abschied für immer werden würde, ahnte zu diesem Zeitpunkt noch niemand.

Ermittlungen der Kriminalpolizei deuten darauf hin, dass der Unfall beim Auf- oder Abstieg vom Hochstand, dem in der Jägersprache sog. Ab- oder Aufbaumen geschehen sein könnte, wobei das Gewehr vermutlich ungesichert war und sich so versehentlich ein Schuss habe lösen können, als der Jäger ungewollt in den Abzug griff. Der Schuss traf den Jäger im Kopfbereich. Der Mann, beruflich als Anwalt in St. Pölten tätig, verstarb sofort an der Unfallstelle.

Die Gemeinde und die Jagdgemeinschaft stehen unter Schock und trauern um den Verlust eines passionierten Waidmanns, dessen Leben durch ein tragisches Unglück viel zu früh beendet wurde.

Anm. d. Red.: Beiträge wie dieser machen jedes Mal wieder aufs Neue schmerzhaft deutlich, wie wichtig doch ein sorgfältiger Umgang mit der Jagdwaffe ist! § 3 „Ausübung der Jagd“ der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) hier in Deutschland sagt aus: „(1) Schusswaffen dürfen nur während der tatsächlichen Jagdausübung geladen sein. Die Laufmündung ist stets – unabhängig vom Ladezustand – in eine Richtung zu halten, in der niemand gefährdet wird. Nach dem Laden ist die Waffe zu sichern. (2) Eine gestochene Waffe ist sofort zu sichern und zu entstechen, falls der Schuss nicht abgegeben wurde. (3) Beim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Schusswaffe entladen sein. Beim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein.“ Fassen wir Jägerinnen und Jäger uns alle gerade einmal selbst an die eigenen Nasen und reflektieren unser eigenes Verhalten diesbezüglich, dann hat diese schreckliche Tragödie wenigstens dies bewirkt. Waidmannsruh dem tödlich verunfallten Jagdkollegen und den Hinterbliebenen des Mannes unsere aufrichtige Anteilnahme.