Bayerischer Jagdverband führt „Qualifizierte Brauchbarkeit“ ein

Modulare Hundeausbildung soll gewährleisten, dass für jede Jagdart zuverlässig ausgebildete und geprüfte Hunde zum Einsatz kommen

Ein Schweißhund an einem gefundenen Stück Schalenwild. (Symbolbild: Artur Pawlak auf Pixabay)
Ein Schweißhund an einem gefundenen Stück Schalenwild. (Symbolbild: Artur Pawlak auf Pixabay)

Der Bayerische Jagdverband (BJV) führt die Qualifizierte Brauchbarkeitsprüfung (QBPO) für Jagdhunde ein, um sicherzustellen, dass für jede Jagdart zuverlässig ausgebildete und geprüfte Hunde zum Einsatz kommen. Diese neue Prüfungsordnung löst dabei die seit 1997 für Bayern bestehende Brauchbarkeitsprüfungsordnung (BPO) ab.

Nach einem erfolgreichen Probejahr und einer gründlichen Evaluation durch den Hundeausschuss des BJV wird die QBPO mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. Sie zeichnet sich durch einen modularen Aufbau aus, der eine zielgerichtete Prüfung der Jagdhunde in spezifischen Einsatzbereichen ermöglicht. Die Prüfung umfasst dabei die Module Gehorsam, Nachsuche, Feld und Wald, Wasser, erschwerte Nachsuche, Bewegungsjagd, Schwarzwildgatter und Baujagd.

BJV-Präsident Ernst Weidenbusch betont die Bedeutung der neuen Prüfungsordnung: „Der Hundeausschuss hat die aktuelle Rechtsprechung und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse hervorragend umgesetzt. Mit dieser Prüfungsordnung ist es möglich, Rechtssicherheit für Bayerns Jägerinnen und Jäger zu schaffen.“