Streng geschützter Seeadler geschossen

Ein aus Frankreich ins Naturschutzgebiet Letter Bruch eingewanderter Seeadler wurde vor einigen Wochen tot aufgefunden. Kreis Coesfeld gibt bisherige Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft ab.

Ein Seeadler im Flug. (Beispielbild: Suhyun Lee auf Pixabay)
Ein Seeadler im Flug. (Beispielbild: Suhyun Lee auf Pixabay)

Ein aus Frankreich ins Naturschutzgebiet Letter Bruch eingewanderter Seeadler wurde vor einigen Wochen tot aufgefunden. Der als streng geschützt geltende Greifvogel wies eine Schussverletzung auf, Klauen und Kopf waren nach dem Tod entfernt worden. Wie der nordrhein-westfälische Kreis Coesfeld am Montag mitteilte (07.08.2023), hat er nun die bisherigen Erkenntnisse zur weiteren Ermittlung an die Staatsanwaltschaft Münster abgegeben.

Das aus einem französischen Auswilderungsprogramm stammende Tier war mit einem Sender versehen und bereits vor einigen Monaten von Frankreich aus gestartet. Zwischenzeitlich suchte es auch den Bereich des Letter Bruchs bei Coesfeld auf. Die Senderdaten des etwa einjährigen Jungadlers weisen aus, dass er am 1. April 2023 dort zu Tode kam, denn seither wurden keine Vitalzeichen mehr übermittelt und auch das Bewegungsprofil wies keine Veränderungen mehr aus.

Erst später, am 2. April 2023, gab es neue Signale. Der noch immer am Kadaver befindliche Sender übermittelte zunächst Standortdaten aus Reken, später vom Fundort nahe Lembeck. Eine Untersuchung des toten Vogels zeigte, dass das Tier erschossen worden war. Zudem wurden der Kopf und die Fänge entfernt.

„Es ist nicht akzeptabel, dass hier im Kreis Coesfeld streng geschützte Arten nicht sicher sind“, stellt Detlev Terlisten, Leiter der Unteren Jagdbehörde im Kreis Coesfeld, entschieden fest. Weiter führt Terlisten aus: „Es ist kaum vorstellbar, dass dieser große und auch auf größere Entfernungen sehr leicht zu identifizierende Vogel versehentlich geschossen wurde“. Daher habe man nun die bisherigen Erkenntnisse zusammengefasst und zur weiteren Ermittlung an die Staatsanwaltschaft Münster abgegeben.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises steht wegen des Abschusses mit der Kreisjägerschaft im Austausch. Auch dort ist die Empörung groß und es gibt keinerlei Verständnis für den Abschuss. Die Untere Jagdbehörde des Kreises, die Untere Naturschutzbehörde, das Landesumweltministerium sowie das Komitee gegen den Vogelmord gehen seit Jahren gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln vor und befassen sich auch mit dem Abschuss des Seeadlers im Letter Bruch.

Sachdienliche Hinweise oder Beweismittel, die die weiteren Ermittlungen unterstützen können, nimmt die Untere Jagdbehörde unter 02541-183210 entgegen.

Die hiesigen Naturschutz- und Jagdbehörden sowie die Vertreter der Kreisjägerschaft bedauern sehr, dass durch den Tod des Seeadlers im Letter Bruch die Naturschutzarbeit in Frankreich einen Rückschlag erlitten hat.

Seeadler gelten als streng geschützt. Sowohl nach dem Bundesjagdgesetz als auch dem Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich bei der Tötung um eine Straftat, eine Ahndung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ist möglich.