Steinwild: Graubünden erhöht Abschussquote um 22%

Im Rahmen einer Regulationsjagd auf Steingeißen sollen 2023 54 Tiere mehr erlegt werden

Eine Steingeiß mit zwei Kitzen (Symbolbild: blende12)
Eine Steingeiß mit zwei Kitzen (Symbolbild: blende12)

Wie das Amt für Jagd und Fischerei des Schweizer Kantons Graubünden mitteilt, gedeihen die dortigen Steinwildbestände gut, sodass in vielen Kolonien ein Zuwachs zu verzeichnen ist. Um regionale Überbestände und damit verbundene negative Auswirkungen innerhalb der Art, auf den Lebensraum oder auf andere Arten zu vermeiden, will Graubünden nun stärker regulatorisch in den Bestand eingreifen. Da insbesondere weibliches Steinwild geschossen werden soll, will der Kanton im Herbst 2023 in verschiedenen Steinwildkolonien mit zunehmenden Beständen neben der regulären Steinwildjagd eine Regulationsjagd auf Steingeißen durchführen.

Zeitliche und räumliche Trennung der Jagden

Die zur Teilnahme zugelassenen Jägerinnen und Jäger dürfen dabei zwei nicht säugende Steingeißen erlegen. Damit möglichst keine Konkurrenz mit der regulären Steinwildjagd entsteht, bei welcher vor dem Bockabschuss eine nichtsäugende Geiß erlegt werden muss, werden die Jagden zeitlich gestaffelt oder räumlich getrennt durchgeführt. Beide Jagden finden in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 15. November statt und dauern 20 Jagdtage pro Jägerin oder Jäger. Über den ganzen Kanton werden 27 Jägerinnen oder Jäger zur Regulationsjagd auf Steingeißen zugelassen, wodurch ein Mehrabschuss von 54 Geißen (+22%) erzielt werden soll.

Teilnahmevoraussetzungen und Anmeldung

Um an der Regulationsjagd auf Steingeissen teilnehmen zu können, müssen interessierte Jägerinnen und Jäger bereits eine Steinwildjagd im Kanton Graubünden ausgeübt haben. Wie lange diese zurückliegt, spielt keine Rolle, wobei auch die Wartezeit für eine zukünftige Steinwildjagd nicht beeinflusst wird. Interessierte Jägerinnen und Jäger können sich somit direkt nach einer ausgeübten Steinwildjagd für die Regulationsjagd auf Steingeißen anmelden. Gehen mehr Anmeldungen ein als zur Erfüllung des Abschussplans erforderlich sind, entscheidet das Los. Die Höhe der Patent- und Abschussgebühren ist analog der regulären Steinwildjagd in der Kantonalen Steinwildverordnung geregelt. Die Anmeldung erfolgt adäquat der für die reguläre Steinwildjagd vom 6. bis 22. März 2023 und ist kostenlos. Die Ausschreibung, inklusive den detaillierten Informationen über die Regulationsjagd auf Steingeißen, sind auf der Webseite des Amts für Jagd und Fischerei einzusehen.