Sozialministerium und Landesjagdverband vereinbaren Details zur Bekämpfung der Schweinepest in Ostsachsen

Ministerin Köpping: »Anmerkungen und Hinweise der Jägerschaft werden aufgegriffen«

Wildschweine im Wald. (Symbolbild: Paul Henri Degrande auf Pixabay)
Wildschweine im Wald. (Symbolbild: Paul Henri Degrande auf Pixabay)

Bei einem gemeinsamen Gespräch haben das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerium und Vertreter des Landesjagdverbands die konkrete Umsetzung des Tilgungskonzepts zur Reduzierung des Schwarzwildbestands im östlichen Schutzkorridor besprochen, berichtet heute (16.08.2023) das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in einer Meldung. Dabei sei in allen Punkten eine vollständige Einigung erzielt worden.

Das Konzept soll die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) einen wichtigen Schritt voranbringen, indem es ein weiteres Eindringen von infizierten Wildschweinen aus Polen nahezu vollständig verhindert. Staatsministerin Petra Köpping, Staatssekretär Sebastian Vogel, auch Leiter des ASP-Krisenstabs, Frank Seyring und Wilhelm Bernstein, Präsident und Vizepräsident des Landesjagdverbands Sachsen e.V. sowie dessen Geschäftsführer Martin Wissmann vereinbarten, die Tilgung des Schwarzwilds (bis zu maximal zwei Tiere pro 1000 Hektar) im östlichen Schutzkorridor von Bad Muskau im Norden zu beginnen und entlang der Grenze zu Polen bis nach Zittau im Süden voranzutreiben.

Die Inhaber der Jagdreviere haben in Stufe 1 des Tilgungskonzepts mindestens 8 Wochen Zeit, um das Schwarzwild aktiv zu bejagen. Sie erhalten 300 Euro pro entnommenes Tier. Der genaue Zeitplan wird mit den zuständigen Regionalbehörden vereinbart. Nach einer als Stufe 2 festgelegten Überprüfung des verbliebenen Schwarzwildbestands mittels kamerabestückter Drohnen kann der Jagdrevierinhaber gegebenenfalls die dabei festgestellten Tiere noch entnehmen. Sollten einzelne Revierinhaber Hilfe bei der Bejagung in ihrem Revier benötigen oder sich einer aktiven Bejagung konsequent verweigern, kann in Abhängigkeit von der Jagdsaison im Einzelfall eine vom Freistaat finanzierte Bejagung des Schwarzwilds durch einen Dienstleister erfolgen. Abschließend erhalten die Revierinhaber in Stufe 3 für das dauerhafte Freihalten des Reviers von Wildschweinen eine Flächenprämie.

Staatsministerin, Staatssekretär und die Vertreter des Landesjagdverbands erörterten zudem die Größe der zu bejagenden Reviere, Zeitpunkt und Zeitrahmen der vollständigen Entnahme des Schwarzwilds, Details der Taxierung des Jagdergebnisses sowie den Einsatz von Dienstleistern. Vereinbart wurden zudem weitere Informationsveranstaltungen mit der Jägerschaft im Schutzkorridor Ost.

Staatsministerin Petra Köpping erklärt: „Wir sind sehr froh über die Verständigung und die Einigung über diese wichtige Maßnahme der Schweinepestbekämpfung. Die Jägerinnen und Jäger innerhalb des östlichen Schutzkorridors sind die entscheidenden Akteure zur erfolgreichen Umsetzung dieses Konzepts. Sie erhalten weiterhin jegliche Unterstützung für die Bejagung des Schwarzwilds. Die Anmerkungen und Hinweise des Landesjagdverbands zu unserem Konzept sind wichtig und werden unsererseits beachtet. Der Landesjagdverband ist für den Freistaat ein wichtiger Partner bei der Bekämpfung der ASP. Wir sind sehr froh über die detaillierte Verständigung.“

Staatssekretär Sebastian Vogel, der den Krisenstab zur ASP-Bekämpfung leitet, betont:

„Mit den Prämien für die Reduzierung des Schwarzwilds und für das Wildschweinfreihalten der Gebiete im Schutzkorridor Ost setzen wir attraktive Anreize für die Jägerschaft. Wir bauen auf die Unterstützung der Jägerinnen und Jäger. Mit ihrer Kooperation wird es uns gelingen, das ASP-Geschehen in der jetzigen Sperrzone zu beschränken und dort in Zukunft erfolgreich zu tilgen.“

Wilhelm Bernstein, Vize-Präsident des Landesjagdverbands Sachsen e.V. unterstreicht, „dass wir die Möglichkeit genutzt haben, die betroffenen Zonen auf das notwendige Maß zu begrenzen und mit unseren Hinweisen zur praktischen Umsetzung des Konzeptes besondere Härten für die betroffenen Jagdausübungsberechtigten vermeiden konnten.“