Schweiz erleichtert Wolfsabschuss

Der Schweizer Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 mit der Teilrevision der Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen erleichtert

Ein Rudel Wölfe. (Symbolbild: István Károly Bőcs)
Ein Rudel Wölfe. (Symbolbild: István Károly Bőcs)

Die wachsenden Wolfsbestände stellen insbesondere die Berggebiete vor große Herausforderungen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 mit der Teilrevision der Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen erleichtert. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt.

Aktuell leben rund 250 Wölfe und 26 Rudel in der Schweiz, und der Wolfsbestand wächst weiter an. Angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft will der Bundesrat mehr Wolfsabschüsse ermöglichen. Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hatte der Bund zudem Anfang April zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 4 Mio. Franken (ungef. 4,1 Mio. €) für die Verstärkung des Herdenschutzes versprochen. Finanziert werden damit verschiedene Sofortmaßnahmen, welche die Kantone beantragen können.

Schadenschwellen gesenkt

Gemäß der vom Bundesrat am 2. Juni 2023 revidierten Jagdverordnung ist nun der Abschuss von Einzelwölfen (nicht zu einem Rudel gehörende Tiere) auch innerhalb von Rudelterritorien möglich. Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass Einzeltiere auch in Rudelrevieren herumstreifen und Schaden anrichten können.

Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss maßgebende Schadenschwelle von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt. Zudem können jetzt auch Einzelwölfe abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.

Auch bei der Regulierung von Rudeln wurde die Schadenschwelle gesenkt. Bei 8 Nutztierrissen statt bisher 10 Rissen können die Kantone beim Bundesamt für Umwelt BAFU die Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher.

Ebenfalls neu ist, dass nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als großer Schaden angerechnet werden. Die Schadengrenze bei großen Nutztieren liegt nun bei einem Tier statt bisher zwei Tieren. Diese Bestimmung gilt sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln als auch bei Maßnahmen gegen einzelne Wölfe.

Schließlich kann zudem ein Wolf eines Rudels unverzüglich abgeschossen werden, wenn er plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht. Ein solcher Abschuss ist ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU möglich.

Diese Anpassungen der Jagdverordnung treten am 1. Juli 2023 in Kraft.

Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, 02.06.2023, Bern