Schleswig-Holstein will Wolf ins Jagdrecht aufnehmen

Für unseren Politischen Blog haben wir die druckfrischen Koalitionsverträge in NRW und Schleswig-Holstein zu den Themen Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Jagd durchforstet.

Zwei Wölfe, von denen der rechte an einem Stück Fleisch frisst. (Symbolbild: Olle August)
Zwei Wölfe, von denen der rechte an einem Stück Fleisch frisst. (Symbolbild: Olle August)

In dieser Woche wurde auf Länderebene ein neues politisches Kapitel aufgeschlagen. In den Staatskanzleien und damit den Residenzen der „Landesfürsten“ an der Kieler Förde und am Rande der Düsseldorfer Altstadt sind die Gesichter bekannt. Die beiden Ministerpräsidenten Hendrik Wüst und Daniel Günther haben ihre beiden Landtagswahlen überraschend klar gewonnen. Nur die jeweiligen politischen Partner der FDP sind abhandengekommen und dafür sitzen grüne Ministerinnen und Minister an den Kabinettstischen. Damit ist klar, dass trotz der fortgesetzten Koalitionsführung durch die CDU landespolitisch nichts so bleibt, wie es bisher war.Bei der vergleichenden Lektüre fällt auf, dass es viele Parallelitäten in den schwarz-grünen Koalitionsverträgen als Leitfäden für die Regierungsarbeit in der nun begonnen Legislaturperiode gibt. Da sind in Bezug auf die politischen Schwerpunkte in unserem Blog https://www.natur-und-mensch-politblog.de/ die Kapitel zum ländlichen Raum, zur Landwirtschaft und zur Jagd zu betrachten.

Ländliche Räume weiterentwickeln

Beide Regierungen bekennen sich zur Entwicklung und Strukturverbesserung der ländlichen Räume. Dieses Kapitel fällt in Schleswig-Holstein detaillierter aus. Dazu gehört dort die klare Aussage: Egal ob Mietwohnung im Stadtquartier oder das eigene Häuschen auf dem Land: „Wohnen muss für alle bezahlbar sein. Seine kleinstädtische und ländliche Struktur prägt Schleswig – Holstein. Wir stehen für eine Politik, die gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land nach vorn stellt.“ Die analoge Passage fällt in dem NRW-Vertrag wesentlich kürzer aus: unter dem Titel Ländliche Räume stehen genau acht Zeilen – beginnend mit der Feststellung: „Der ländliche Raum ist Heimat und ökonomischer, ökologischer wie sozialer Grundpfeiler unseres Landes. Wir wollen die Kulturlandschaften bewahren, die Wirtschaft stärken, die Land- und Forstwirtschaft fördern und den Tourismus weiterentwickeln.“ Dazu müssen wir feststellen: Allgemeiner geht’s nicht. Somit haben Silke Gorißen (CDU) als Chefin im von der Umwelt abgegrenzten Landwirtschaftsressort sowie Oliver Krischer (Grüne), Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr noch viel Detailarbeit zu leisten, um schließlich den Menschen auf dem Lande zu sagen, wohin die strukturpolitische Reise abseits der Ballungsräume gehen wird.

Werden die Landesjagdgesetze angefasst?

Andere Auffälligkeiten sind im Vergleich der beiden Koalitionsverträge zum Thema Jagd festzustellen:

Abgesehen davon, dass in NRW noch nicht jedem bekannt ist, wo die Jagdpolitik ressortiert: Landwirtschaft oder Umwelt. Hier werden Wald und Jagd in einem Kapitel mit der schlichten Kurzformel zusammengefasst: „Um klimaresiliente Wälder aufzubauen und Naturverjüngung zu ermöglichen, wollen wir an die Waldflächen angepasste Wildbestände erreichen, sodass ein Miteinander zwischen Wald und Wild möglich ist.“ Heißt das, dass das Jagdgesetz nicht zur Disposition steht? Und dass die von uns bereits zitierte Feststellung der Präsidentin des Landesjagdverbandes, Nicole Heitzig, gilt: das aktuelle Gesetz hat sich bewährt, und es bedarf daher aktuell keiner Überarbeitung.

Auch in Schleswig-Holstein sind mit Blick auf das Jagdrecht bis auf eine Ausnahme keine Überraschungen zu erwarten. Auffällig sind nur die Kapitel „Gänsemanagement“ und „Wolfsmanagement“. Und hier fallen besonders zwei Sätze auf: „Die Entnahme auffälliger, sich gefährlich verhaltender Wölfe werden wir im Einzelfall genehmigen.“ Und dann: „Wir werden den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufnehmen.“ Dazu könnte man mit Blick in die ganze Republik auch sagen: Na bitte, geht doch!

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