Schäden durch geschützte Arten: Ausgleichszahlungen steigen von 200 Tsd. Euro auf 700 Tsd. Euro

Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Schwarz: „Wir lassen unsere Fischereibetriebe und Teichwirtschaften nicht im Regen stehen“

Ein Kormoran trocknet sein Gefieder auf einem Holzbalken, der aus dem Wasser hervorschaut. (Symbolbild: Eszter Miller)
Ein Kormoran trocknet sein Gefieder auf einem Holzbalken, der aus dem Wasser hervorschaut. (Symbolbild: Eszter Miller)

Gute Nachrichten für alle Binnenfischereibetriebe und Teichwirtschaften in Schleswig-Holstein:  Die jährlichen Haushaltsmittel zum Ausgleich von Fraßschäden durch Kormorane und andere geschützte Tiere wurden von 200 Tsd. Euro auf 700 Tsd. Euro aufgestockt. Erstmalig sind neben BinnenfischerInnen auch TeichwirtInnen antragsberechtigt. Speziell für letztere berücksichtigen die Ausgleichszahlungen neben Kormoranen auch weitere geschützte Arten wie den Fischotter, Seeadler oder Graureiher.

Es geht immer öfter um die wirtschaftliche Existenz

„Die Schadensmeldungen haben mittlerweile ein so großes Ausmaß angenommen, dass es immer öfter um die wirtschaftliche Existenz geht. Betriebsaufgaben sind keine Seltenheit mehr. Die Erhöhung und Ausweitung der Ausgleichszahlungen ist daher überfällig“, sagte Schwarz.

Antragsberechtigt sind Erwerbsbetriebe der Binnenfischerei und der Teichwirtschaft sowie Haupterwerbsbetriebe der Küstenfischerei mit einer Fangerlaubnis für die Gewässer der Inneren Schlei. Anträge auf Ausgleichszahlungen können bis zum 31. August 2023 und in den Folgejahren bis zum 30. Juni beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) gestellt werden. Eine Antragstellung ist jeweils für das aktuelle Jahr und zwei Folgejahre möglich.

Die Bestände vieler geschützter Wildtiere in Schleswig-Holstein haben sich über die letzten Jahre erholt und breiten sich zunehmend aus. Der strenge Schutzstatus bedinge allerdings ein wachsendes Spannungsfeld, insbesondere in der Binnenfischerei und Teichwirtschaft, so der Minister. „Viele Betriebe sind zermürbt. Eine Koexistenz können wir nur sicherstellen, wenn wir die wirtschaftlichen Schäden durch den zunehmenden Fraßdruck deutlich mindern. An diesem Punkt setzen unsere Ausgleichszahlungen an, um eine regionale, nachhaltige Bewirtschaftung unserer Binnengewässer weiterhin zu ermöglichen. Wir lassen unsere Fischereibetriebe und Teichwirtschaften nicht im Regen stehen“, sagte Schwarz. Die neue Förderrichtlinie stelle einen guten Kompromiss zwischen den berechtigten Interessen des Natur- und Artenschutzes sowie der Fischerei im Land dar. 

Hintergrund 

Die Ausgleichszahlungen sind ein wesentlicher Baustein des „Landesprogramms Fischerei und Aquakultur“. Für sie werden Mittel aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie aus dem Landeshaushalt bereitgestellt. Ihre Höhe richtet sich nach der Größe der fischereilich beziehungsweise teichwirtschaftlich bewirtschafteten Fläche eines Unternehmens. Um eine möglichst unbürokratische Abwicklung zu gewährleisten, wird die Höhe der Leistungen auf Basis einer Hektarpauschale berechnet. Betriebe der Binnen- und der Schleifischerei erhalten maximal 30.000 Euro pro Jahr, Betriebe der Teichwirtschaft bis zu 20.000 Euro.

Grundlage für die Ausgleichszahlungen ist die „Richtlinie über Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachte fischereiwirtschaftliche Schäden in der Binnenfischerei, der Schleifischerei sowie in Teichwirtschaften“.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz