Problemwölfin „Gloria“ soll geschossen werden

Eine für viele seit Jahren überfällige Entscheidung scheint jetzt (endlich) getroffen worden zu sein: Die Wölfin GW954f, besser bekannt als „Gloria“, soll sterben.

Ein einzelner Wolf in einem Waldgebiet. (Symbolbild: Christel SAGNIEZ auf Pixabay)
Ein einzelner Wolf in einem Waldgebiet. (Symbolbild: Christel SAGNIEZ auf Pixabay)

Im nordrhein-westfälischen Kreis Wesel, der Heimat des Wolfsrudels Schermbeck, soll es einer von Deutschlands bekanntesten Problemwölfen an den Pelz gehen – der Wölfin mit der Kennung GW954f, besser bekannt als „Gloria“.Endlich, wie viele, vor allem von Rissen selbst betroffene Weidetierhalter denken werden. Stiftet besagte Wölfin doch schon seit vielen Jahren Unfrieden zwischen Wolfsliebhabern, Weidetierhaltern und Politik. Doch es kommt jetzt, wie es kommen musste und wie wir es schon vermutet hatten: Irgendwann ist halt das Maß einfach voll!

„Gloria“ soll sterben

Erneut hat das Raubtier am Niederrhein Zäune überwunden und Nutztiere, insbesondere Schafe, gerissen. Aufgrund dieser anhaltenden Bedrohung plant das Land Nordrhein-Westfalen nun die Einleitung eines Verfahrens, das letztendlich die Erlaubnis zum Abschuss der Wölfin zum Ziel hat.

Ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums teilte der Deutschen Presse-Agentur (DPA) mit, dass Gloria „zum wiederholten Mal in kurzen Abständen als wirksam erachtete Herdenschutzmaßnahmen überwunden“ habe. Dies habe zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden für die örtlichen Landwirte geführt und lasse zukünftig ähnliche Probleme befürchten.“

Die Landesregierung arbeitet gemeinsam mit dem zuständigen Kreis an den Grundlagen für die Prüfung einer Entnahme des Wolfes“, erklärte der Sprecher weiter. Unter „Entnahme“ ist die gezielte Tötung der Wölfin zu verstehen. Die Entscheidung wird in Abstimmung mit Fachleuten getroffen, um die Sicherheit der Bevölkerung und den Schutz der Nutztiere zu gewährleisten.

Doch freuen wir uns nicht zu früh! Bereits im Mai 2021 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Klage auf Entnahme der Wölfin GW954f „Gloria“ im Wolfsgebiet Schermbeck abgewiesen. Damals hieß es noch in der betreffenden Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen zur Begründung des Urteils, dass „nach den bisherigen Erkenntnissen und Einschätzungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) und unter Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungnahme der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) eine Verhaltensauffälligkeit der Wölfe im Wolfsgebiet Schermbeck nicht belegt werden könne“.

Eine drastische Fehleinschätzung, wie wir heute wissen. Ob, wie heutzutage beinahe üblich, später diverse Tierschutzverbände Einspruch gegen die geplante Entnahmegenehmigung einlegen werden, ist zu befürchten, bleibt jedoch abzuwarten.