Niedersachsen gewährt keine ASP-Aufwandsentschädigung mehr

Landesjägerschaft Niedersachsen, Landwirtschaftskammer und ZJEN kritisieren die Beendigung der ASP-Aufwandsentschädigung als „fatales Signal“.

Wildschweine im Wald. (Symbolbild: iStock/taviphoto)
Wildschweine im Wald. (Symbolbild: iStock/taviphoto)

In den betroffenen Verbänden und Organisationen herrscht Unruhe aufgrund eines Schreibens des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums. Laut Landesjägerschaft Niedersachsen wird in diesem Schreiben mitgeteilt, dass der seit Januar entstandene und zukünftig entstehende Aufwand beim Jagen, Suchen und Beproben von Fallwild im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nicht mehr entschädigt werden darf. Dies beinhaltet auch den Mehrabschuss von Schwarzwild und den Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Der Grund für diese Entscheidung liegt in der fehlenden haushaltsrechtlichen Ermächtigung.

Diese Entscheidung des Ministeriums stellt für das Landvolk Niedersachsen, die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN), die Landwirtschaftskammer (LWK) und den Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) ein alarmierendes Signal dar. Der ASP-Fall in einem Hausschweinbestand im Emsland im Jahr 2022 hat deutlich gezeigt, welche verheerenden Auswirkungen die Seuche für Schweinehalterinnen und -halter haben kann.

LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke betont, dass die Jägerschaft damals mit großem Einsatz und Engagement gehandelt und sich als wichtiger und verlässlicher Partner erwiesen hat. Daher sei die Entscheidung des Ministeriums, die Aufwandsentschädigungen zu streichen, für die Mitglieder unverständlich.Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies betont, dass das oberste Ziel der ASP-Bekämpfung darin besteht, Deutschland wieder ASP-frei zu machen. Dazu gehört auch die Reduzierung des Schwarzwildbestandes und ein Frühwarnsystem durch schnelles Auffinden von Fallwild und eine kontinuierliche Beprobung auf das ASP-Virus. Hennies äußert kein Verständnis für die Entscheidung des Landwirtschaftsministeriums und betont die Notwendigkeit der Aufwandsentschädigungen.

Landvolk, LJN, LWK und ZJEN arbeiten seit vielen Jahren in der ASP-Sachverständigengruppe mit und betonen, dass die Aufwandsentschädigungen ein wichtiger Anreiz für die Jägerschaft sind. Sie appellieren gemeinsam an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Präventionsmaßnahmen gegen die ASP schnellstmöglich wieder einzuführen.