Leitrüde des Beverinrudels erlegt

Mit dem erfolgten Abschuss des besonders schadensstiftenden Leitwolfs ist die bewilligte Regulation des Beverinrudels vorerst abgeschlossen

Ein erlegter Wolf. (Symbolbild: iStock)
Ein erlegter Wolf. (Symbolbild: iStock)

Jetzt ist es amtlich: Der in der Vergangenheit besonders schadensstiftende Leitrüde des Beverinrudels, das im Schweizer Kanton Graubünden für etliche Übergriffe auf geschützte Schafe verantwortlich ist, ist tot.

Wie das Amt für Jagd und Fischerei des Kantons heute (07.12.2022) bekanntgab, handelt es sich bei dem mehrjährigen Wolfsrüden, der am 8. November 2022 auf dem Gebiet der Gemeinde Safiental von der kantonalen Wildhut erlegt werden konnte (wir berichteten), eindeutig um „M92“, das Vatertier Rudels. Dies ergab die genetische Untersuchung des Tieres.

Mit dem Abschuss des Leitwolfs M92 ist damit die durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) bewilligte Regulation des Beverinrudels abgeschlossen. Aus dem Monitoring ergeben sich bis heute keine Hinweise darauf, dass sich die soziale Organisation des Rudels dadurch verändert hat.So konnte beispielsweise zehn Tage nach dem Abschuss des Leitrüden mittels Fotofalle belegt werden, dass ein adulter Wolf, mutmaßlich das weibliche Elterntier F37, und sechs diesjährige Welpen am Schamserberg gemeinsam unterwegs waren. Mit dieser Beobachtung kommt der Kanton außerdem der Auflage des BAFU nach, die diesjährige Reproduktion des Rudels von mindestens sechs Welpen mit überprüfbaren Nachweisen zu belegen.

Wie das Amt für Jagd und Fischerei weiter mitteilt, wird die Entwicklung des Beverinrudels auch weiterhin sorgfältig verfolgt. Dazu sei es nach Möglichkeit geplant im Verlauf des Winters oder des kommenden Frühlings einen Wolf des Rudels mit einem GPS-Sender zu versehen.

Leitrüde des Moesolarudels anstelle eines Jungwolfs erlegt

Am 9. Oktober 2022 wurde auf dem Gebiet der Gemeinde Rheinwald durch die kantonale Wildhut ein Wolf aus dem Moesolarudel erlegt. Die genetische Untersuchung hat in diesem Fall ergeben, dass es sich dabei anstelle eines Jungwolfs um den Leitrüden des Rudels handelt, was von der Bewilligung des BAFU nicht abgedeckt ist. Die Wildhut tätigte den Abschuss trotz sorgfältigen Vorgehens in rechtskonformer Absicht. Sie hatte den Wolf anhand des Verhaltens und der wahrgenommenen Größe als Jungwolf eingeordnet und erlegt, als dieser in Begleitung eines weiteren Wolfs zu einem am Vortag gerissenen Schaf zurückkehrte. Welche Auswirkung der Abschuss des Leitrüden auf das Moesolarudel haben wird, ist, wie beim Beverinrudel nicht voraussehbar.

Die Genetikresultate weisen aber stark darauf hin, dass zum Rudel offenbar bereits vor dem Abschuss des Vatertiers der rudelfremde Wolfsrüde M297 dazugestossen war. Weitere Nachweise der vergangenen Wochen deuten darauf hin, dass im Rudel auch nach dem Abschuss mindestens zwei ausgewachsene Wölfe anwesend sind.