Knapp 200.000 Schalldämpfer im Waffenregister gespeichert

Im Zusammenhang mit illegalem Waffenhandel in Deutschland spielen Schalldämpfer nur eine untergeordnete Rolle

Ein Mann hält eine Repetierbüchse mit montiertem Schalldämpfer in den Händen. (Symbolbild: iStock/Artem Zakharov)
Ein Mann hält eine Repetierbüchse mit montiertem Schalldämpfer in den Händen. (Symbolbild: iStock/Artem Zakharov)

In einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke an die Bundesregierung ging es zum einen um die Frage wie sich die Anzahl der legal eingetragenen Schalldämpfer seit der Freigabe für die Jagd verändert hat. Und zum anderen auch darum, seit wann Behörden des Bundes Kenntnis von dem Umstand haben, dass auf Handelsplattformen im Internet Gegenstände verkauft werden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (Gewinde zum Verschrauben etc.) geeignet sind, als Schalldämpfer benutzt zu werden.

In der Antwort auf diese Kleine Anfrage führt die Bundesregierung aus, dass zum 31. Mai 2022 197.412 Schalldämpfer im Nationalen Waffenregister eingetragen waren. Zum 31. August 2020 seien es lediglich 86.159 Schalldämpfer gewesen. Eine Aussage, wie viele Schalldämpfer im Zusammenhang mit Jagdwaffen verkauft wurden, könne jedoch nicht getroffen werden, da das Register diesen Tatbestand nicht abbildet und keine Verläufe, sondern stichtagsbezogene Bestandszahlen zu bestimmten Speicheranlässen zur Verfügung stellt.

Wie die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke weiter ausführt, stehen Schalldämpfer waffenrechtlich den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind und spielten im Zusammenhang mit illegalem Waffenhandel in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle. Im Rahmen von Ermittlungen des Zollfahndungsdienstes wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Waffengesetz oder das Kriegswaffenkontrollgesetz würden immer wieder auch Schalldämpfer sichergestellt, doch bewegten sich die Sicherstellungszahlen auf niedrigem Niveau.

Auf die Frage, seit wann Behörden des Bundes Kenntnis von dem Umstand haben, dass im Internet Gegenstände verkauft werden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sind, als Schalldämpfer benutzt zu werden, antwortet die Bundesregierung, dass das Bundeskriminalamt im Rahmen des internationalen polizeilichen Nachrichtenaustausches im Jahr 2016 allgemeine Hinweise auf Gegenstände (Flüssigkeitsabscheider) erhalten hatte, die sich aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit und nach entsprechend technischer Bearbeitung u. a. auch als Schalldämpfer für Schusswaffen eignen sollen.

Ende des Jahres 2021 erhielt das Bundeskriminalamt darüber hinaus Hinweise, dass ausländische Anbieter solche Gegenstände auf der Handelsplattform Amazon anbieten sollen. Dem Bundeskriminalamt lägen aber keine Informationen vor, wie häufig bisher derartige Gegenstände aufgefunden wurden. Das Zollkriminalamt (ZKA) sei Anfang Mai 2021 durch einen Bürgerhinweis darauf aufmerksam gemacht worden, dass auf der Internetplattform Aliexpress Kraftstofffilter angeboten werden, die sich auch als Schalldämpfer verwenden lassen sollen. Bisher seien aber keine entsprechenden Funde durch Dienststellen der Bundeszollverwaltung bekannt.

Quelle: Deutscher Bundestag