Keine Jagd mehr auf Feldhasen in Hessen?

Affront gegen die Jägerschaft: Hessisches Umweltministerium legt unerwartet beim Entwurf der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) nach

Ein Hase. (Symbolbild: 9436196)
Ein Hase. (Symbolbild: 9436196)

Wie der Landesjagdverband Hessen gestern mitteilte, sorgt eine Ergänzung zum Entwurf der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) für Unmut und Unverständnis bei Hessens Jägern:

Der Entwurf der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) zur Verbändeanhörung ist am 27. Juni 2022 in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Hessen (LJV) eingegangen und wurde am selben Tag an die Jagdvereine sowie alle Hegegemeinschaften mit der Bitte um Abgabe einer schriftlichen Rückmeldung weitergeleitet. Die eingegangenen Rückmeldungen werden beim LJV gebündelt und entsprechend in der Stellungnahme des LJV an das Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) eingearbeitet. Am Montag, 4. Juli 2022, erreichte den LJV eine Ergänzung des Entwurfs mit dem Hinweis, dass im zuerst zugesendeten Dokument offenkundig eine Zeile aufgrund eines technischen Versehens verloren gegangen sein soll.

Demnach soll neben dem Rebhuhn auch der Feldhase künftig nicht mehr bejagt werden dürfen.

Dieser Entwurf der Jagdverordnung ist ein Affront gegen die Jägerschaft, die insbesondere in den vergangenen sechs Jahren ihre Hegebemühungen für die Leitarten der Feldflur deutlich verstärkt hat. Die Jägerinnen und Jäger haben sich sowohl zahlreich an der von der Universität Gießen begleiteten Besatzerfassung beteiligt, als auch die seit Jahrzehnten auf Eigeninitiative der Landesjagdverbände und des Deutschen Jagdverbandes betriebene und wissenschaftlich untermauerte Erfassung im Rahmen des Wildtierinformationssystems der Länder Deutschlands (WILD) fortgeführt. Sie haben keine Kosten und Mühen gescheut, Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung in die Fläche zu bringen, die Raubwildbejagung deutlich zu verstärken und das Futterangebot für unser Federwild ganzjährig zu ergänzen. Die Maßnahmen zeigen Wirkung und sie verbessern nicht nur die Lebensbedingungen für unsere Wildarten, auch viele andere Feldarten wie beispielsweise der Feldhamster profitieren davon.

Die Planungen des HMUKLV, dem Rebhuhn und Feldhasen keine Jagdzeit mehr einzuräumen beweist nur mehr, dass wir es hier anscheinend ausschließlich mit ideologischen Gründen zu tun haben. Die Auswertungen der wissenschaftlich begleiteten Besatzerfassungen haben unmissverständlich aufgezeigt, dass es, anders als zuvor vom HMUKLV ausgelegt, stabile und nachhaltig bejagbare Besätze beider Wildarten in Hessen gibt. Die Daten zeigen außerdem, dass die Jägerinnen und Jäger die ihnen anvertrauten Wildarten sehr zurückhaltend bejagen und nicht einmal zehn Prozent der Tiere entnehmen, die im Rahmen des jährlichen Zuwachses ohne negativen Einfluss auf den Gesamtbestand entnehmbar wären. Der Pressemeldung zur Veröffentlichung der Jagdstrecke des Jagdjahrs 2021/22 vom 4. Juli 2022 zufolge, sind die Daten auch Ministerin Hinz bekannt, denn neben einem großen Lob für das Engagement der Jägerinnen und Jäger bei der Schalenwildbejagung ist in der Meldung auch zu lesen, dass die Jägerschaft das Niederwild nur sehr zurückhaltend und verantwortungsvoll bejagt. Diese Daten und Fakten werden im nun vorliegenden Entwurf der Jagdverordnung ignoriert. Ein fatales Signal für das Vertrauen in die Entscheidungsprozesse in der Politik und ein schwerer Schlag gegen das in der Hessischen Verfassung verankerte ehrenamtliche Engagement.

Der Wegfall der Jagdzeiten insbesondere für den Feldhasen und das Rebhuhn als Leitarten der Feldflur wäre ein außerordentlicher Rückschlag für alle engagierten Jägerinnen und Jäger, die sich unermüdlich für Arten- und Naturschutzmaßnahmen einsetzen und seit vielen Jahren am Wildtiermonitoring teilgenommen haben.


Hintergrund:

Die im Jahr 2015 überarbeite HJagdV läuft zum 31.12.2022 aus. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss diese durch eine neue Verordnung ersetzt oder verlängert werden. Der LJV Hessen hat daher bereits am 25. Februar 2022 eine detaillierte, 28-seitige Stellungnahme zur Evaluierung der Hessischen Jagdverordnung beim HMUKLV eingereicht.

Die LJV-Stellungnahme zur Verbändeanhörung befindet sich noch in Bearbeitung. Außerdem ist der LJV auf den verschiedensten Ebenen aktiv, damit das hohe ehrenamtliche Engagement der Jägerschaft nicht durch ideologisch geprägte Verordnungen konterkariert wird.