Kanton Freiburg: Einzelner Wolf nach Schafsrissen zum Abschuss freigegeben

Dabei handelt es sich um denselben Wolf, der bereits im benachbarten Kanton Bern mehrere Tiere gerissen hatte

Ein Wolf an einem steinigen Hang in einem Wald. (Symbolbild: Jürgen auf Pixabay)
Ein Wolf an einem steinigen Hang in einem Wald. (Symbolbild: Jürgen auf Pixabay)

Die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft (ILFD) im Kanton Freiburg hat gestern (16.08.2023) grünes Licht für den Abschuss eines einzelnen Wolfs gegeben. Diese Entscheidung wurde nach zwei Wolfsangriffen auf Freiburger Gebiet getroffen, bei denen insgesamt 8 Schafe ihr Leben ließen. Auf Antrag des Amts für Wald und Natur (WNA) wurde daraufhin der Regulierungsabschuss bewilligt. Die Abschussgenehmigung ist ab dem 16. August 2023 für einen Zeitraum von 60 Tagen wirksam und erstreckt sich auf ein begrenztes Gebiet der Gemeinden Jaun und Plaffeien.

Die jüngsten Angriffe ereigneten sich am 20. und 26. Juli sowie am 8. August 2023. In allen Fällen wurden Schafe aus derselben Herde Opfer des Wolfs. Es stellte sich heraus, dass es sich um denselben Wolf handelt, der bereits im benachbarten Kanton Bern mehrere Tiere gerissen hatte. Der Kanton Bern hatte bereits am 19. Juli 2023 eine Abschussgenehmigung für diesen Wolf erteilt. Zwischen Juni und Juli wurden im Grenzgebiet zwischen den Kantonen Bern und Freiburg weitere 13 Schafe der gleichen Herde gerissen.

Die Bewilligung zum Abschuss eines Wolfs ist durch klare Kriterien in der Bundesverordnung festgelegt, die in diesem konkreten Fall dadurch erfüllt sind, dass derselbe Wolf bereits 21 Schafe in der gleichen Region getötet hat. Die besondere Situation besteht darin, dass die Angriffe über die Grenzen zweier Kantone hinweg stattfinden.

Die 60-tägige Abschussgenehmigung soll verhindern, dass der betreffende Wolf weiteren Schaden an Nutztieren anrichtet. Der Genehmigungsbereich wurde genau definiert. Er erstreckt sich auf ausgewählte Gebiete der Gemeinden Jaun und Plaffeien. Lediglich die professionellen Wildhüter des Kantons Freiburg sind befugt, den Abschuss durchzuführen.

Die Abschussgenehmigung trat gestern in Kraft und bleibt bis zum 16. Oktober 2023 gültig. Es besteht die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Allerdings wurde die aufschiebende Wirkung einer möglichen Beschwerde entzogen. Angesichts der bereits verursachten Schäden ist es dringend erforderlich, weitere Angriffe auf Nutztiere durch diesen Wolf zu verhindern, heißt es vom Kanton Freiburg abschließend.