Hessen hat ein neues Landesnaturschutzgesetz

Neues Naturschutzgesetz: Novelle soll Grundlage schaffen, um Artenreichtum zurückzuholen

Ein Schwarzstorch in seinem Nest. (Foto: Premek Hajek)
Ein Schwarzstorch in seinem Nest. (Foto: Premek Hajek)

Hessen hat ein neues Landesnaturschutzgesetz. Die Gesetzesnovellierung wurde gestern (25.05.2023) im Landtag beschlossen. „Der Verlust von Arten und Lebensräumen findet trotz aller Unterstützungsmaßnahmen auch in Hessen statt. Deshalb brauchen wir einen Rechtsrahmen, der ermöglicht, die biologische Vielfalt nicht nur zu erhalten, sondern zerstörte Lebensräume wiederherzustellen und damit Artenreichtum zurückzuholen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz gestern im Hessischen Landtag.

Arten- und Klimaschutz zusammen denken

Artenschutz und Klimakrise würden jetzt im Gesetz konsequent zusammen gedacht. So schaffe das Gesetz beispielweise verbesserte Bedingungen für Lebensräume, die von den Auswirkungen der Klimakrise wie Hitze und Dürren besonders betroffen sind und gleichzeitig als Kohlenstoffspeicher eine wichtige Klimaschutzfunktion erfüllen: Moore würden besser geschützt, Auen wiedervernässt und die Schaffung von Naturwäldern als CO2-Senke auf derzeit zehn Prozent der Staatswaldfläche wird gesetzlich verankert.

Fördergebiete für den Artenschutz

Neu und bundesweit einmalig im Gesetz sei die Möglichkeit, Fördergebiete für den Artenschutz zu schaffen, heißt es aus Wiesbaden. „Somit können wir unsere Kräfte für bedrohte Arten auch außerhalb klassischer Schutzgebiete bündeln“, erklärte die Umweltministerin. Zugute komme das Arten wie dem Feldhamster. Die Ackerfläche als sein Lebensraum eigne sich nicht als Naturschutzgebiet. Hier sollen neue Fördergebiete Artenschutz greifen, die die erfolgreichen Feldflurprojekte in die Fläche bringen und Fördermaßnahmen bündeln sollen.

Insektenschutz im Fokus

Den Insektenschutz in Hessen stärke das Gesetz gleich an verschiedenen Stellen. Zum Beispiel durch den Schutz von Lebewesen vor Beleuchtung: „Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wollen wir überflüssige Lichtverschmutzung zukünftig vermeiden“, erklärte Umweltministerin Hinz. Hessen ist das erste Bundesland, das den Schutz der Nacht als Ziel seines Naturschutzes gesetzlich verankert. Auch Schottergärten sind in Hessen künftig verboten. „Schotter ist kein Lebensraum, weder für Pflanzen noch für Tiere“, so Priska Hinz. Darüber hinaus soll jetzt auch die Errichtung großflächiger, vollständig transparenter oder spiegelnder Glaskonstruktionen mit einer zusammenhängenden Glasfläche von mehr als 20 Quadratmetern nicht mehr erlaubt sein, damit Vögel nicht gegen die Scheiben fliegen und sich verletzen oder gar sterben.

Um die Artenvielfalt zurückzugewinnen, müssen alle mitwirken. Das machte die Ministerin in ihrer Rede deutlich: „Das neue Naturschutzgesetz kann seine positive Wirkung nur entfalten, wenn alle ihren Teil beitragen. Dazu gehören Naturschutz im Haupt- und Ehrenamt, die Flächenbesitzenden und Landnutzenden, die Kommunen und wir alle. Die biologische Vielfalt schützen bedeutet: Wir schützen unsere Lebensgrundlagen und unsere Zukunft.“

Besonderer Horstschutz

Zukünftig müssen Hessens Förster und Jäger genau hinschauen und zwar in die Wipfel der Bäume, wenn sie pflanzen, Ansitzeinrichtungen errichten oder jagen wollen:

In der Zeit vom 1. Februar bis zum 31. August ist es nämlich verboten im Umkreis von 300 Metern um den Horststandort von Schwarzstorch und Rotmilan forstwirtschaftliche Arbeiten durchzuführen, die Jagd auszuüben, mit Ausnahme der Nachsuche, oder jagdliche Einrichtungen zu errichten.

In der Zeit vom 1. Dezember bis 30. September ist es darüber hinaus u.a. verboten, Horstbäume von Schwarzstörchen und Rotmilanen zu besteigen oder diese in einem Umkreis von 300 Metern in ihrer Funktion als Fortpflanzungs-, Brut-, Aufzucht- und Ruhestätten durch Aufsuchen, Filmen, Fotografieren, den Einsatz von Drohnen oder vergleichbare störende Handlungen zu gefährden.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz