Günstiger Erhaltungszustand bei Bär, Wolf, Luchs uns Vielfraß erreicht

Schweden: Entscheidung zur Notwendigkeit von Schutzjagden für weitere drei Jahre auf Bezirksebene delegiert

Vielfraß, Bär und Wolf gedeihen neben dem Luchs in Schweden prächtig. (Fotos: Manfred Antranias Zimmer/Susanne Jutzeler/Pexels)
Vielfraß, Bär und Wolf gedeihen neben dem Luchs in Schweden prächtig. (Fotos: Manfred Antranias Zimmer/Susanne Jutzeler/Pexels)

Die schwedische Umweltschutzbehörde hat das Recht, Entscheidungen über die Schutzjagd auf Bären, Vielfraße, Luchse und Wölfe zu treffen, für weitere drei Jahre an die Bezirksverwaltungen übertragen. Bei all diesen Tierarten sieht die Umweltschutzbehörde den „Günstigen Erhaltungszustand“ als gegeben an.

Konkret bedeutet dies, dass die Bezirksverwaltungen die Entscheidungen der Notwendigkeit von Schutzjagden selbst treffen und darüber fortlaufend Bericht bei der schwedischen Umweltschutzbehörde erstatten.

Dieses System hat sich in den vergangenen drei Jahren seit 2020 bewährt, so dass die Umweltschutzbehörde jetzt den Bezirken das Recht, Entscheidungen über die Schutzjagd auf Bären, Vielfraße, Luchse und Wölfe für weitere drei Jahre, vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2026, delegiert hat.

Raubtierpopulationen stabil

Das Monitoring der Raubtiere durch die Environmental Protection Agency hat in den letzten drei Jahren gezeigt, dass die Raubtierpopulationen immer noch stabil sind, so stabil sogar, dass im vergangenen Jahr für alle vier Arten eine Lizenzjagd durchgeführt wurde.

Ausnahmen

Die Entscheidungsbefugnis für die Schutzjagd auf Bären, Luchse und Wölfe wird dabei allen Bezirksverwaltungen mit Ausnahme der Bezirksverwaltungen in der Provinz Gotland übertragen. Die Entscheidungsbefugnis für Vielfraße wird den Bezirksverwaltungen im Norden und in der Provinz Gotland übertragen.

Quelle: NATURVÅRDSVERKET