Graubünden: Abschuss von 44 Wölfen bis Ende Januar

Schweizer Kanton verfügt auf neuer gesetzlicher Grundlage die vollständige Entnahme der vier Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn

Ein Wolf mit geöffnetem Fang. (Symbolbild: tuptus1703 auf Pixabay)
Ein Wolf mit geöffnetem Fang. (Symbolbild: tuptus1703 auf Pixabay)

Das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat dem Kanton Graubünden die Bewilligung für die vorausschauende (proaktive) Regulation des Wolfsbestands erteilt. Das Gesuch des Kantons wurde vollumfänglich genehmigt. Bis Ende Januar 2024 ist somit der Abschuss von maximal 44 Wölfen im Kanton möglich, bei einem aktuellen Bestand von etwa 130 Tieren.

Ab dem 1. Dezember 2023 hat der Kanton Graubünden die vollständige Entnahme der vier Wolfsrudel Stagias, Vorab, Beverin und Lenzerhorn angeordnet. Der Fokus liegt auf der Reduzierung von Konflikten im Bereich der Landwirtschaft in den am stärksten betroffenen Gebieten. Zusätzlich sollen in den Wolfsrudeln Jatzhorn in Davos und Rügiul im Puschlav fünf Jungtiere erlegt werden, um eine größere Scheu gegenüber dem Menschen zu erzielen.

Das Gesuch zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands wurde am 7. November 2023 eingereicht und am 28. November 2023 vom BAFU bewilligt. Regierungsrätin Carmelia Maissen, Vorsteherin des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität, zeigt sich erfreut über die Genehmigung: „Der Kanton Graubünden setzt sich seit längerem für eine proaktive Regulation ein und ist überzeugt, dass damit Konfliktherde minimiert werden können. Wir sind nach wie vor im Lernprozess im Wolfsmanagement.“

Um die kantonale Wildhut zu unterstützen, werden in einigen Regionen Wolfsabschüsse im Rahmen der Sonderjagd ermöglicht. Das Amt für Jagd und Fischerei (AJF) organisiert Instruktionsabende für Jägerinnen und Jäger mit gültigem Sonderjagdpatent.

Aufgrund der Unerfahrenheit im Umgang mit der Entnahme ganzer Wolfsrudel können keine Prognosen zur Abschusserfüllung bis Ende Januar 2024 gemacht werden. Arno Puorger, Akademischer Mitarbeiter Großraubtiere beim AJF, betont: „Die Regulation von ganzen Rudeln ist Neuland. Deshalb können wir auch keine Prognosen über die Abschüsse abgeben. Die Regulation wird zur Daueraufgabe.“

Mit der gesetzlichen Änderung passt das AJF auch die Kommunikation zu bewilligten und erfolgten Wolfsabschüssen an. Ab Dezember 2023 werden monatlich die Abschüsse sowie wichtige Kennzahlen und Vorkommnisse auf der Website des Amts veröffentlicht.

Trotz der Regulation bleibt die Meldung von Wolfsbeobachtungen aus der Bevölkerung wichtig. Meldungen über den Aufenthaltsort der Wölfe geben der kantonalen Wildhut entscheidende Hinweise. Das AJF bittet daher weiterhin um sofortige Meldung von Wolfnachweisen an die lokalen Wildhutorgane, deren Kontakte auf der Website www.ajf.gr.ch > Über uns aufgeschaltet sind.