Erster ASP-Fund im Stadtgebiet Cottbus

Seit Wochen intensives Seuchengeschehen im Landkreis Spree-Neiße. Durch Fallwildfunde der letzten Tage zeichnet sich eine Ausdehnung des Seuchengeschehens in Richtung Cottbus ab.

Ein an dem Afrikanischen Schweinepest-Virus verendetes Wildschwein, das im Rahmen einer sog. Fallwildsuche tot aufgefunden worden ist. (Symbolbild: iStock/Juan Garcia)
Ein an dem Afrikanischen Schweinepest-Virus verendetes Wildschwein, das im Rahmen einer sog. Fallwildsuche tot aufgefunden worden ist. (Symbolbild: iStock/Juan Garcia)

Bei einem frisch verendeten Überläuferkeiler auf dem Stadtgebiet von Cottbus südlich von Gallinchen, ist das Virus der Afrikanischen Schweinepest festgestellt worden. Der Fundort befindet sich südlich der A15 innerhalb des bereits bestehenden Kerngebietes 6. Insofern ergibt sich keine neue Seuchenlage. Das berichtet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) heute (22.02.2023) in einer Meldung.

Intensive Fallwildsuche gestartet

Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Spree-Neiße/Stadt Cottbus hat sofort eine flächenhafte und intensive Fallwildsuche unter Einsatz von Suchhunden eingeleitet, um das Ausmaß des Seuchengeschehens zu ermitteln.

Die Leiterin des ASP-Krisenstabes, Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer äußert sich folgendermaßen:

Seit Wochen erleben wir ein intensives Seuchengeschehen im Landkreis Spree-Neiße, der gleichzeitig gegen einen Seuchendruck aus dem Süden und aus dem Osten ankämpfen muss. Durch die Fallwildfunde der letzten Tage zeichnete sich eine Ausdehnung des Seuchengeschehens in Richtung Cottbus ab. Mit dem aktuellen Fall ergibt sich zwar keine neue Lage, da sich der Fund innerhalb des bereits bestehenden Kerngebietes befindet, das entsprechend durch Zäunungsmaßnahmen eingegrenzt wurde. Dennoch ist die Situation ernst, da eine weitere Ausbreitung Richtung Norden unbedingt verhindert werden muss. Neben der Errichtung von Zäunen ist die vollständige Entnahme des Schwarzwilds aus der gebildeten Weißen Zone zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung der Seuche wesentlich. Dafür sind wir auf die Mithilfe der Jäger angewiesen. Das Land zahlt für jedes erlegte Wildschwein innerhalb ausgewiesener ASP-Restriktionsgebiete eine Aufwandsentschädigung von 150 Euro.