Erneut bei Mäharbeiten den Tierschutz nicht beachtet?

Am Mittwoch soll ein Mann bei Herbrechtingen beim Mähen einer Grünfläche zwei Rehkitze getötet haben

Ein Landwirt beim Mähen einer Grünfläche. (Symbolbild: Sabine van Erp)
Ein Landwirt beim Mähen einer Grünfläche. (Symbolbild: Sabine van Erp)

Wie das Polizeipräsidium Ulm gestern (01.06.2023) mitteilte, bewirtschaftete ein 66-Jähriger in der Zeit zwischen 6 Uhr und 18.30 Uhr eine Grünlandfläche im Bereich „Hinter dem Hasenloch“ in Herbrechtingen, einer Stadt im Landkreis Heidenheim in Baden-Württemberg.

Dabei soll er beim Mähen zwei Rehkitze getötet haben, wie Zeugen der Polizei mitteilten. Es steht nun der Verdacht im Raum, dass der Mann keine Maßnahmen zur Wildtierrettung traf, bevor er mähte. Gemäß dem Tierschutzgesetz hätten vor der Mahd Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen, um keine Tiere zu verletzen oder zu töten. Die Polizei Giengen ermittelt nun die Hintergründe des Falls. Sie klärt, ob der 66-Jährige gegen das Tierschutzgesetz verstieß und auch, ob und welche Maßnahme der Mann vor dem Mähen traf.

Hinweis der Polizei:

Der Staat hat den Tierschutz im Art. 20 a GG aufgenommen. Dieser bedingt, dass Schutzmaßnahmen soweit möglich bei der Mahd zu ergreifen sind. Die Polizei setzt sich für das Tierwohl ein und ermittelt, ob bei vermeidbarem Tod von Wildtieren Menschen Verantwortung übernehmen müssen.