„Dolly“-Killer auf der Abschussliste

Niedersachsen: Details der Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von Problemwolf GW950m durchgesickert

Wolf im Fadenkreuz (Symbolbild: David_Mark/mlz)
Wolf im Fadenkreuz (Symbolbild: David_Mark/mlz)

Über 40 Nutztiere soll er gerissen haben – Schafe, Rinder, Gatterwild und Pferde. Niedersachsens „Problemwolf“ GW950m. „Prominentestes“ Opfer darunter war wohl Pony „Dolly“ von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, das er im September riss und damit das Fass zum Überlaufen brachte. Es folgte, was folgen musste, eine „Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten letalen Entnahme“ des zum Problem gewordenen Wolfsrüden.

Heute berichtete Bild über Details der Ausnahmegenehmigung „zur zielgerichteten letalen Entnahme“ von GW950m. Eigentlich sollten diese Informationen nicht im Vorfeld der Entnahme an die Öffentlichkeit gelangen, um die an der Entnahme beteiligten Personen, in erster Linie die „Wolfsjäger“ selbst, zu schützen (wir berichteten hier).

Rechtssicherheit und technische Unterstützung gewährt

Wie Bild recherchierte, gibt die erteilte Ausnahmegenehmigung den beteiligten Jägern nicht nur Rechtssicherheit, sondern gewährt ihnen auch weitergehende Rechte, wie beispielsweise die Verwendung von sonst bei der Jagd verbotener Technik.

Die Jäger seien selbst dann rechtlich auf der sicheren Seite, sollten sie einen anderen als den freigegebenen Wolfsrüden GW950m erlegen. Voraussetzung dabei sei jedoch, dass die Waidmänner im Vorfeld davon sicher ausgegangen sind, den richtigen Wolf zu strecken.

Um die Chance auf den Abschuss zu erhöhen, erlaubt Niedersachsen dabei auch die Verwendung von normalerweise verbotener Nachtzieltechnik.

Sollte schließlich ein Wolf fallen, der GW950m sein könnte, heißt es erst einmal für zwei Wochen „Hahn in Ruh“, um etwaige weitere Rissvorfälle in den betroffenen Regionen zu beobachten und die Bestätigung durch die DNA-Probe abzuwarten. Gingen dennoch die Risse in unvermindertem Maße weiter, so dürften sukzessive weitere Wölfe aus dem Rudel geschossen werden, bis die Nutztierschäden ausbleiben.

Wie Bild abschließend berichtet, hat der „Dolly-Killer“ nach der Freigabe bereits wieder zugeschlagen und nachweislich mindestens zwei Schafe gerissen. Fortsetzung folgt…