DJV fordert bessere Bedingungen für Drohneneinsätze zur Jungwildrettung

Angesichts strengerer Luftfahrtregelungen appelliert der Deutsche Jagdverband an das BMEL, die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen für die Rettung von Jungtieren während der Mähsaison zu verbessern.

Ein Rehkitz, das im hohen Gras liegt und kurz vor der „Rettung“ ist. (Symbolbild: NCIS auf Pixabay)
Ein Rehkitz, das im hohen Gras liegt und kurz vor der „Rettung“ ist. (Symbolbild: NCIS auf Pixabay)

Der Deutsche Jagdverband (DJV) steht vor einer Herausforderung: Die Neuregelungen des Luftfahrtbundesamtes, die seit Anfang 2024 für den Einsatz von Bestandsdrohnen gelten, erschweren die lebensrettende Mission zur Rettung von Jungwild während der Grünlandmahd deutlich. Der DJV hat daher das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) um Unterstützung gebeten, um bessere Rahmenbedingungen für den Einsatz von Drohnen zu schaffen und so den Tier- und Artenschutz zu gewährleisten.

Die strengeren Vorschriften, die größere Mindestabstände zu Straßen und Gebäuden sowie den ständigen Sichtkontakt zum Flugobjekt fordern, limitieren die Effektivität der Drohneneinsätze zur Jungtierrettung erheblich. Insbesondere nach dem Auslaufen der Übergangsvorschriften der EU-Drohnenverordnung sieht sich der Verband mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert, die den Einsatz der vom BMEL geförderten Drohnen in Frage stellen.

Die Jungwildrettung, eine überwiegend ehrenamtlich getragene Aufgabe, nutzt Wärmebildkameras auf Drohnen, um in den frühen Morgenstunden – oft noch vor Sonnenaufgang – Jungtiere in Wiesen und Feldern aufzuspüren und vor den tödlichen Mähmessern zu schützen. Diese Einsätze sind für den Schutz und Erhalt der Artenvielfalt unerlässlich.

Angesichts der gestiegenen regulatorischen Anforderungen appelliert der DJV an das BMEL, die Luftverkehrsordnung entsprechend anzupassen und Ausnahmegenehmigungen für Drohnenpiloten während der Kitzrettung zu ermöglichen. Eine solche Anpassung würde nicht nur den Tierschutz stärken, sondern auch den ehrenamtlichen Helfern erlauben, ihre wertvolle Arbeit fortzusetzen und somit einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Biodiversität zu leisten.