Desaströse Zustimmungswerte für Jagdgesetzänderung in Rheinland-Pfalz

Untere Jagdbehörden und Kreisjagdmeister lehnen Jagdgesetznovelle ab. Ministerium zu Umdenken aufgefordert.

Eine Ricke mit zwei Kitzen. (Symbolbild: Friedrich Köhler auf Pixabay)
Eine Ricke mit zwei Kitzen. (Symbolbild: Friedrich Köhler auf Pixabay)

Die Debatte um die Ablehnung der Novellierung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz verstärkt. In einer Arbeitssitzung im Ministerium für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität am 8. September 2023 erhielt der Gesetzesentwurf keine Unterstützung von den Unteren Jagdbehörden. Auch die Kreisjagdmeister lehnten den Entwurf ab.

Das Ministerium hatte die Arbeitssitzung einberufen, um einen fachlichen Austausch über den Gesetzesentwurf der Landesregierung zu ermöglichen. Eingeladen waren die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie ihre Kreisjagdmeister. Dieter Mahr, der Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.V. (LJV) mit Sitz in Gensingen, betonte: „Das war eine hochkarätig besetzte Sitzung mit gebündelter Fachexpertise aus dem gesamten Land.“

Während der Sitzung wurde von den etwa 80 Teilnehmern eine Abstimmung über das Gesetzesvorhaben gefordert, die zu einem eindeutigen Ergebnis führte. Mit nur zwei Enthaltungen wurde der Gesetzesentwurf einstimmig abgelehnt. Mahr kommentierte dies als „Fiasko für die Landesregierung“ und stellte die Frage, wie man mit einem Gesetzesentwurf arbeiten könne, den die zuständigen Fachbehörden nicht nur kritisieren, sondern rundweg ablehnen.

Mahr betonte, dass der LJV den Gesetzesentwurf seit Beginn ablehnt und dies mit sachlichen und juristischen Gründen unterfüttert habe. Er hofft, dass die wachsende Kritik im Ministerium endlich zu einem Umdenken führt und dass man nach Rücknahme des Entwurfs konstruktiv mit allen Beteiligten an einer Lösung arbeiten kann, die den Zielen, insbesondere im Hinblick auf den Waldumbau, gerecht wird.

Die Sitzung musste aufgrund von Zeitmangel abgebrochen werden, und die Unteren Jagdbehörden sowie die Kreisjagdmeister wurden gebeten, ihre Ablehnung bis zum 15. Oktober 2023 schriftlich auszuarbeiten.