Backhaus: Wolf ins Bundesjagdrecht aufnehmen

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister schlägt Änderungen der Jagdgesetznovelle vor

Rotalttier mit zwei Kälbern, von denen eines liegt und das andere bei seiner Mutter säugt. Einer der Vorschläge von Backhaus zielt auch auf den Muttertierschutz ab, der bei der Abschussregelung stärkere Berücksichtigung finden soll. (Symbolbild: RitaE auf Pixabay)
Rotalttier mit zwei Kälbern, von denen eines liegt und das andere bei seiner Mutter säugt. Einer der Vorschläge von Backhaus zielt auch auf den Muttertierschutz ab, der bei der Abschussregelung stärkere Berücksichtigung finden soll. (Symbolbild: RitaE auf Pixabay)

Wichtige Änderungen für die Novelle des Landesjagdgesetzes wurden gestern (17.01.2024) in Schwerin, im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, präsentierte den Regierungsfraktionen SPD und Die Linke seine Vorschläge zur Modifizierung des Gesetzentwurfs nach intensiven Debatten und Expertenanhörungen.

Minister Backhaus erklärte: „Wir hatten in den letzten Tagen eine sehr erhitzte Debatte, die nicht immer faktenbasiert war. Zum Glück gibt es aber in unserer demokratischen Gesellschaft Gremien, die sich nicht von Stimmungen und politischem Kalkül leiten lassen, sondern Fachleute anhören und konstruktiv diskutieren. Ich bin für die Hinweise der Experten in der Anhörung daher sehr dankbar und habe den Regierungsfraktionen vorgeschlagen, ein paar Änderungen an dem Gesetz vorzunehmen.“

Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen insbesondere:

  1. Beibehaltung des Mindestabschusses für Rot- und Damwild in den Altersklassen 0 und 1 beiderlei Geschlechts, ohne Obergrenze.
  2. Herausnahme der Altersklasse 2 weiblich aus der Mindestabschuss-Regelung und Integration dieser sowie der Altersklassen 2 bis 4 männlich in die bisherige Abschussplanung.
  3. Einführung einer Evaluierung des Paragraphen 21 des Landesjagdgesetzes, der den Mindestabschuss regelt, nach sechs Jahren zur Überprüfung der langfristigen Auswirkungen.
  4. Anpassung der Mindestpachtdauer für Jagdreviere auf neun Jahre, entsprechend dem Bundesjagdgesetz, um Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Jägerschaft zu gewährleisten.

Zusätzlich unterstützt Minister Backhaus den Vorschlag, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, allerdings mit einer ganzjährigen Schonzeit. „Ich unterstütze den Vorschlag aus Baden-Württemberg und Bayern, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen, damit wir einheitlich in Deutschland verfahren können und es nicht zu Insellösungen kommt,“ betonte der Minister.

Darüber hinaus schlug Backhaus vor, die Jagdabgabe auch von Eigenjagdesitzern zu erheben, die ihren Wohnsitz außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns haben, um die Gleichbehandlung aller Jägerinnen und Jäger im Land sicherzustellen.

Die angestrebten Änderungen sollen noch vor dem Start des neuen Jagdjahres am 1. April vom Landtag beschlossen werden und damit rechtzeitig in Kraft treten.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern