Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln: Forum Waffenrecht kritisiert OVG- Entscheidung

Als zu weit gehend kritisiert das Forum Waffenrecht die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke

Ein Tresorschlüssel, wie er auch häufig für Waffenschränke benötigt wird. (Symbolbild: Hans auf Pixabay)
Ein Tresorschlüssel, wie er auch häufig für Waffenschränke benötigt wird. (Symbolbild: Hans auf Pixabay)

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW in Münster hat in einer Entscheidung (Az.: 20 A 2384/20) bestimmte Vorgaben zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln gemacht, die bei vielen Waffenbesitzern in Deutschland für Unverständnis gesorgt hat. Gemäß Einschätzung des OVG muss ein Schlüssel gemäß denselben gesetzlichen Vorgaben gelagert werden, wie Waffen und Munition (wir berichteten).

Das Forum Waffenrecht kritisiert die Entscheidung als zu weit gehend

Nach Auffassung des Forums Waffenrecht seien konkrete Vorgaben zur Aufbewahrung von Schlüsseln zum Waffenschrank nicht normiert und der Gesetzgeber fordere auch nicht, dass ein Waffenschrank zwingend durch ein Schloss mit Zahlenkombination verschlossen wird. Auch die bisherige Rechtsprechung oder Kommentarliteratur verneine einen Zwang zur Aufbewahrung des Schlüssels in einem gleichwertigen Behältnis, ebenso wie der Gesetzgeber, der zwar hohe Anforderungen stellt, aber dem verantwortungsbewussten Waffenbesitzer einen gewissen Spielraum lässt (VG Bayreuth, Urteil vom 30.10.2015, Az.: B 1 K 15.345), führt das Forum Waffenrecht in einer Meldung von Freitag (01.09.2023) aus. Auch die Aufbewahrung in einer stabilen, aber nicht zertifizierten Geldkassette an einem anderen Ort im Haus sei bereits schon in einem Gerichtsurteil als ausreichend angesehen worden (VG Köln, Urteil vom 21.02.2019, Az.: 20 K 8077/17).

Als unzulässig angesehen worden, sei dagegen die Aufbewahrung an einer Schraube unter dem Waschbecken in der Gästetoilette (BayVGH, Beschluss vom 25.05.2021, Az.: 24 ZB 21.943, 24 ZB 21.946, 24 ZB 21.947) oder gänzlich unbeaufsichtigt an einem Schlüsselbund im häuslichen Büro (VG Bayreuth, Urteil vom 30.10.2015, Az.: B 1 K 15.345).

Waffenbesitzer sind aber immer auf der sicheren Seite, rät das Forum Waffenrecht, wenn sie die vom OVG Münster aufgestellten Vorgaben beachten. Eine solche Aufbewahrung sei zwar nach Ansicht des Forums nicht zwingend vorgeschrieben, aber empfehlenswert, zumal sich Gerichte und Behörden zukünftig sicher verstärkt hierauf berufen werden.

„Die Anforderungen an die Aufbewahrung sind hoch. Es muss praktisch ausgeschlossen sein, dass jemand unbefugtes die tatsächliche Gewalt über den Schlüssel erlangt.“