ASP-Prävention: Aufwandsentschädigung für Bayerns Jäger bleibt

Glauber: Bayerische Jägerschaft ist starker Partner bei Prävention vor Afrikanischer Schweinepest

Zwei Wildschweine auf dem Waldboden liegend. (Symbolbild: Tommy auf Pixabay)
Zwei Wildschweine auf dem Waldboden liegend. (Symbolbild: Tommy auf Pixabay)

Die Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild im Rahmen der bayerischen Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) wird auch für das Jagdjahr 2022/2023 fortgesetzt. Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: „Bayern ist gut gerüstet. Wir tun alles, um Bayern bestmöglich vor der Afrikanischen Schweinepest zu schützen. Dazu arbeiten wir mit allen Beteiligten eng zusammen. Die Aufwandsentschädigung ist ein wichtiger Baustein unserer umfassenden Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest. Ich danke der bayerischen Jägerschaft für ihre wichtige Unterstützung.“

Die Abwicklung des Abrechnungs- und Auszahlungsverfahrens wird ab diesem Jahr durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt. Im Zeitraum von September bis November 2023 können Jagdausübungsberechtigte ihre Anträge beim LGL einreichen. Zur Beschleunigung der Auszahlung aller Erstattungen wird das Verfahren derzeit digitalisiert. Die Einreichung eines Papierantrags bleibt weiterhin möglich.

Die Reduzierung der Schwarzwildbestände ist eine zentrale Maßnahme zur Prävention und Bekämpfung der ASP. Für das Erlegen von Wildschweinen erhalten Jägerinnen und Jäger in Bayern deshalb eine Aufwandsentschädigung. Im Jagdjahr 2022/2023 beträgt die Aufwandsentschädigung in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Gemeinden zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik 100 Euro pro Tier und in den übrigen Landkreisen 70 Euro pro Tier.

Bayern bereitet sich seit langem intensiv auf die ASP vor. Die vielfältigen Vorsorgemaßnahmen gegen die ASP werden laufend überprüft und an die aktuelle Lage angepasst. Der bayerische Rahmenplan Afrikanische Schweinepest stellt zudem ein landesweit koordiniertes, schnelles und zielgerichtetes Vorgehen sicher. In Bayern ist bislang kein ASP-Fall festgestellt worden. Die ASP ist eine Tierseuche, die ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auftritt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen zum Verfahrensablauf sind abrufbar unter  https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/asp/infos_jaeger.htm.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz