Anzeige statt Büffeljagd

Jagdreise nach Simbabwe endet, bevor sie begonnen hat

Zwei Kaffernbüffel in Afrika. (Symbolbild: Ivan Horvat)
Zwei Kaffernbüffel in Afrika. (Symbolbild: Ivan Horvat)

Am vergangenen Freitag (29.07.2022) kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Flughafen München zwei Österreicher (42 und 47) und eine 44-jährige Deutsche, die vom Terminal 1 über Doha nach Harare unterwegs waren, teilte gestern die Bundespolizei Flughafen München mit.

Ziel des 47-Jährigen, seiner deutschen Ehefrau und ihres Begleiters war es in Simbabwe auf Büffel zu jagen. Dazu führten sie auch drei Doppelbüchsen des 47-jährigen Österreichers mit sich.

Doch obwohl diese ordnungsgemäß im vorgelegten europäischen Feuerwaffenpass des Besitzers eingetragen waren und auch sicher in entsprechenden Behältnissen verstaut, eingecheckt werden sollten, wurden sie den drei Jagdreisenden zum Verhängnis.

Simbabwe ist auf der Embargoliste

Nach der Außenwirtschaftsverordnung steht das südostafrikanische Zielland nämlich auf der Embargoliste, so dass dorthin grundsätzlich keine Waffen eingeführt werden dürfen.

Eine eventuelle Ausnahmegenehmigung konnte ebenfalls nicht vorgelegt werden. Im Gegenteil erklärten die Drei den Polizisten, man habe es nicht für nötig erachtet. Auch hätten sie sich trotz des Abfluges aus Deutschland nicht bei einer deutschen Behörde über ihre anstehende Jagdreise mit Waffen informiert.

Daher mussten die Afrika-Reisenden die Bundespolizisten zur Wache begleiten. Von dort ging es weiter zum Zoll am Münchner Airport, da die Beamten dort für die entsprechende strafrechtliche Bearbeitung von Verstößen gegen die Außenwirtschaftsverordnung zuständig sind.

Entsprechend leiteten die Zöllner gegen den 47-jährigen Waffenbesitzer ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Ausfuhrverbot von Waffen nach Simbabwe ein.