Wolfsbesuch aus den Niederlanden

Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn: Wolfsrüde GW1625m aus den Niederlanden in Simmerath nachgewiesen

Ein Wolf (Symbolbild: Andrea Gibhardt)
Ein Wolf (Symbolbild: Andrea Gibhardt)

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen Wolfsnachweis in Simmerath (Städteregion Aachen).

Am 20. April 2022 wurde in Simmerath das etwa drei Tage alte Kalb eines Hausrindes von einem Wolf getötet. Anhand genetischer Proben konnte das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen den Wolfsrüden GW1625m identifizieren. Das Wolfsindividuum ist Träger des Haplotyps HW22. Dieses genetische Merkmal ist für Wölfe kennzeichnend, die ursprünglich aus der Alpenpopulation (Italien, Frankreich, Schweiz) stammen.

Die mit dem genetischen Wolfsmonitoring befassten wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden in Deutschland und in den Niederlanden arbeiten eng zusammen, um Wölfe zu erfassen, die internationale Grenzen überschreiten. Der Wolfsrüde mit der Kennung GW1625m war 2020 in die niederländische Provinz Nord-Brabant eingewandert und hatte südlich von Eindhoven das Territorium Groote Heide begründet. Dort lebte er als territorialer Einzelwolf. Mitte Februar 2022 durchwanderte dieser Wolfsrüde zunächst den linken Niederrhein von Nord nach Süd und wurde in Kleve, Xanten und Krefeld genetisch an gerissenen Schafen erfasst. Schon am 24. Februar 2022 gelang ein weiterer genetischer Nachweis im rheinland-pfälzischen Landkreis Bitburg-Prüm (Verbandsgemeinde Südeifel). Es bleibt abzuwarten, ob GW1625m sein Territorium in den Niederlanden dauerhaft verlassen hat oder dorthin zurückkehren wird.

Die Gemeinde Simmerath gehört zum Wolfsgebiet Eifel – Hohes Venn. Den Tierhalterinnen und Tierhaltern in Wolfsgebieten und in den umgebenden Pufferzonen wird dringend empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. Eine Förderung von Herdenschutzmaßnahmen ist vorgesehen für Halterinnen und Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild. Weidetierhalterinnen und -halter aus NRW können Fragen zum Herdenschutz an eine zentrale Servicehotline Herdenschutz bei der Landwirtschaftskammer NRW richten. Damit wird die Kontaktaufnahme zu den Expertinnen und Experten der Kammer vereinfacht. Besorgte und betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter sind eingeladen, sich über die Hotline telefonisch über Herdenschutzmaßnahmen, aktuelle Fördermöglichkeiten und das Antragsverfahren zu informieren. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Quelle: LANUV