Stadtjäger/innen können ab sofort eingesetzt werden.

Mit Wirkung vom 1. April 2022 wurde der Ausbildungslehrgang „Stadtjägerinnen und Stadtjäger“ des Jagd-Natur-Wildtierschützerverbands Baden-Württemberg e.V. anerkannt.

Waschbär in einem Baum sitzend. (Symbolbild: veverkolog)
Waschbär in einem Baum sitzend. (Symbolbild: veverkolog)

Wie der Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. heute (25.07.2022) mitteilt, können erfolgreiche Absolventen des Ausbildungslehrgangs „Stadtjägerinnen und Stadtjäger“ des Jagd-Natur-Wildtierschützerverbands Baden-Württemberg e.V., bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen, ab sofort von der unteren Jagdbehörde als Stadtjäger/innen anerkannt werden.

Sie erhalten einen Stadtjägerausweis. Vor Ausübung der Tätigkeit muss der Stadtjäger oder die Stadtjägerin von der Gemeinde per Bescheid eingesetzt werden. Nach Einsetzung darf der Stadtjäger in der jeweiligen Gemeinde tätig werden und die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben.

Mehr Information finden Sie im Eckpunktepapier sowie den beiden Schreiben des Ministeriums.

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Quelle: Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V.