Regulierungsabschüsse im Kanton Wallis

Einer der beiden erlegten Wölfe im Val d’Hérens war kein Jungtier aus dem Rudel

Ein liegender Wolf (Symbolbild: Peter)
Ein liegender Wolf (Symbolbild: Peter)

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) des Schweizer Kantons Wallis, hat die Ergebnisse der Altersanalysen der beiden Wölfe erhalten, die im Rahmen der Regulierung des Rudels im Val d’Hérens erlegt wurden.

Diese ergaben, dass der am 17. März 2022 entnommene Rüde in seinem sechsten Lebensjahr war. Die genetische Analyse ergab weiterhin, dass er nicht mit dem bekannten Rudel verwandt war.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden (vorherige Beobachtungen, Abschuss des kleinsten Individuums der Gruppe), fiel der Rüde nicht in die Kategorie der zum Abschuss freigegebenen Individuen. Diese Feststellung zeigt, wie schwierig es ist, bei der Durchführung von Regulationsabschüssen nach den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen mit Sicherheit zu unterscheiden, welches Individuum zu erlegen ist.

Im Gegensatz dazu war die am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin gemäß den durchgeführten Analysen im Jahr 2021 geboren und ein direkter Nachkomme des Rudels im Val d’Hérens. Die Analysen des Instituts für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern ergaben, dass diese Wölfin trotz ihres jungen Alters zum ersten Mal trächtig war.

Die Regulierung des Rudels im Val d’Hérens war am 30. August 2021 angeordnet worden, nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zugestimmt und aufgrund des kantonalen Monitorings die Anwesenheit eines Rudels mit fünf Wolfswelpen bestätigt hatte. Die Wildhüter der DJFW hatten bis zum 31. März 2022 Zeit, zwei Jungwölfe zu erlegen. Im Val d’Hérens waren elf Schafe in einer geschützten Situation getötet worden.

Quelle: Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere des Kantons Wallis