Nonnengänse behalten Schutzstatus

Antwortschreiben der Europäischen Kommission zur Aufnahme der Nonnengans in den Anhang II der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union

Nonnengänse auf einer Weide. (Symbolbild: Thomas Griesohn-Pflieger)
Nonnengänse auf einer Weide. (Symbolbild: Thomas Griesohn-Pflieger)

Am 30. August hat die Landesregierung des Landes Schleswig-Holstein bei der Europäischen Union die Aufnahme der Nonnengans (Branta leucopsis) in den Anhang II der jagdbaren Arten der europäischen Vogelschutzschutzlinie beantragt. Mit ihrem Antwortschreiben vom 7. Oktober erklärt die Europäische Kommission, dass sie zurzeit keinen Anlass sieht, eine Änderung des Anhangs II der Richtlinie vorzuschlagen. Damit bleibt der Schutzstatus der Nonnengans unverändert. In ihrem Antwortbrief erläutert die Kommission die Entscheidung mit dem Hinweis, dass die Vogelschutz-Richtlinie ihrer Ansicht nach bereits jetzt ausreichend Möglichkeiten bietet, Genehmigungen zur Kontrolle von Populationen zu erteilen, um beispielsweise Landwirtinnen und Landwirte vor Schäden auf ihren Flächen zu schützen.

Durch das Schreiben aus Brüssel hat die Landesregierung nun Klarheit darüber, dass auf europäischer Ebene kein weiterer Handlungsspielraum für Veränderungen beim jagdlichen Management der Nonnengansbestände besteht:

Bereits heute unternimmt das Land erhebliche Anstrengungen zur Eindämmung von durch Gänse erzeugte Fraßschäden. Dazu zählt unter anderem

  • die Bereitstellung geeigneter Duldungsflächen für Gänse entlang der Westküste im Umfang von mehr als 10.000 Hektar. Dabei handelt es sich sowohl um landeseigene Flächen als auch Flächen der Stiftung Naturschutz;
  • 13.000 Hektar im Land, auf denen die Gänseduldung durch Vertragsnaturschutzangebote honoriert wird;
  • die lokale Bereitstellung von Futterflächen für vom Gänsefraß besonders betroffene Tierhalter
  • die Umsetzung der europäischen Vogelschutzrichtlinie, sodass Abschüsse von Nonnengänsen zum Schutz von gefährdeten Kulturen zugelassen sind.

Die bestehenden Maßnahmen werden von der Landesregierung in Zukunft noch um folgende Handlungsschritte ergänzt:

  • ein Angebot weiterer Vertragsnaturschutzangebote für Grünland- und Ackerbewirtschaftende in der kommenden Agrarförderperiode, um zusätzliche Duldungsflächen für Nonnengänse vorzuhalten
  • die Einleitung eines EU-Notifizierungsverfahrens einer neuen Richtlinie für Ausgleichszahlungen für Nonnengans-Fraßschäden an Sommerkulturen auf Ackerflächen sowie
  • die zukünftige Bereitstellung weiterer Nahrungsflächen für Gänse zur Senkung des Fraßdrucks auf gefährdete Kulturen.

Quelle: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein