Minister Vogel zum umstrittenen Jagdgesetzentwurf für Brandenburg

„Ambitionierter“ Jagdgesetzentwurf im Jagdbeirat vorgestellt. Der Landesjagdverband Brandenburg e.V. übt massive Kritik und unterstützt mit betroffenen Verbänden und Institutionen die Initiative „Wild. Wald. Wir.“

Ein Fuchs sitz auf einem Baumstumpf im Wald (Symbolbild: Erik Karits)
Ein Fuchs sitz auf einem Baumstumpf im Wald (Symbolbild: Erik Karits)

Das Jagdgesetz modernisieren, den Tierschutz verbessern, die Eigentümerrechte stärken, das Jagdrecht vereinfachen und Wildbestände nachhaltig bewirtschaften – dies alles will Minister Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) mit dem Jagdgesetzentwurf des Umwelt- und Agrarministeriums erreichen, den er am vergangenen Freitag (04.03.2022) dem Jagdbeirat vorgestellt und damit die Verbändebeteiligung eröffnet hat. Das aus neun Verbänden beziehungsweise Institutionen bestehende Gremium ist laut Gesetz bei grundlegenden Gesetzesänderungen anzuhören. „Zentrales Ziel der von uns beabsichtigten und im Koalitionsvertrag vereinbarten Novelle des Landesjagdgesetzes ist eine bessere Regulierung des Wildbestandes bei höherem Tierschutz“, so Vogel. „Ohne sie ist der aufgrund der Klimaveränderungen erforderliche Waldumbau hin zu klimaangepassten, naturnahen Laubmischwäldern nicht möglich.“

Gegen die Novellierung des Landesjagdgesetzes formierte sich schon kurz nach Veröffentlichung des Entwurfes massiver Widerstand des Landesjagdverbands Brandenburg e.V., der zusammen mit betroffenen Verbänden und Institutionen die Initiative „Wild. Wald. Wir.“ Unterstützt, um „eine praxistaugliche Anpassung des Jagdgesetzes zu erreichen, die auch auf den Praxiserfahrungen der Betroffenen basiert“ (wir berichteten hier).

Aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg äußert sich zum Jagdgesetzentwurf wie folgt:

Der Wald leidet unter der Klimakrise und damit verbunden unter ausbleibenden Niederschlägen, Dürre und Schadinsekten. Vor diesem Hintergrund müssen Schadensflächen wieder bewaldet und die Widerstandsfähigkeit gegen die Klimaveränderungen durch Waldumbau erhöht werden. Waldumbau erfolgt zum einen durch Neupflanzungen, aber sehr viel besser und erfolgreicher – dazu ökologischer und preiswerter – durch die natürliche Verjüngung. Bei den herrschenden Wilddichten kann jedoch eine Naturverjüngung nicht gelingen, Nachpflanzungen bleiben aufgrund des hohen Verbisses zur Hälfte vergeblich.

Minister Axel Vogel:

„Die Jagd bleibt die wirksamste Maßnahme zur Bestandsregulierung des Wildes als Voraussetzung für den sich selbst verjüngenden Wald von morgen. Deshalb müssen wir die Grundausrichtung der Jagd in Brandenburg anpassen und alle Bemühungen zur Regulierung der Wildbestände auf ein ökologisch und wirtschaftlich tragbares Maß unterstützen. Mit dem Jagdgesetz schaffen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit die Jagd den Zielen einer nachhaltigen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie des Natur- und Artenschutzes dient.“

Wichtig ist dabei unter anderem der Zusammenhang von Waldbesitz und Jagdausübung: Bedingt durch die Entstehungsgeschichte des Jagdrechts gibt es bis zum heutigen Tag in unterschiedlicher Ausprägung konkurrierende Interessen zwischen Jägern beziehungsweise Jagdpächtern und Waldbesitzern. 99 Prozent der Waldeigentümer haben kein Jagdausübungsrecht. Die meisten Jäger jagen auf Flächen, die ihnen nicht gehören. Für ein attraktives Jagdrevier haben Jagdpächter erhebliche finanzielle Aufwendungen (hohe Jagdpacht) zu leisten. Eine Vermeidung von Wildschäden am Baumbestand durch eine Absenkung des Wildbestandes steht in der Regel nicht im Fokus. Eher erhöhen hohe Wilddichten die Attraktivität der Jagd.

Die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, denen am Erhalt und der Pflege ihres Eigentums gelegen ist, sollen deshalb mehr Mitspracherecht und unmittelbare jagdliche Einflussmöglichkeiten bekommen. Historisch bedingt liegt die Mindestgröße für einen „Eigenjagdbezirk“, der den Grundbesitzern automatisch das Recht gibt, selbst jagen zu dürfen (das sogenannte Jagdausübungsrecht), bei 150 Hektar, im Ausnahmefall bei 75 Hektar. Waldbesitzer kleinerer Flächen sind hier im Nachteil, weil sie dazu gezwungen sind, sich in „gemeinschaftlichen Jagdbezirken“ zu organisieren beziehungsweise in Jagdgenossenschaften mit häufig sehr unterschiedlichen Interessen per Gesetz zusammengeschlossen sind und das Jagdausübungsrecht verpachten.Axel Vogel:

Mir ist wichtig, das unmittelbare Jagdausübungsrecht beim Eigentümer zu stärken. Wir müssen Mindestpachtzeiten reduzieren und mehr Flächeneigentümerinnen und -eigentümern die Eigenbejagung ermöglichen. Mit Blick auf die angespannte Situation in den Wäldern brauchen wir ein Jagdgesetz, das die Verantwortung der Jäger als Dienstleister und Partner für die Flächeneigentümer aufgreift. Es muss tierschutzgerechte Jagd ermöglichen.“

Das bestehende System der Jagdgenossenschaften bleibt dabei erhalten. Zusätzlich schlagen wir die Möglichkeit vorab 10 Hektar Eigenjagdbezirke gründen zu können, so dass Eigentümer, die Jäger sind oder einen Jäger beauftragen, auf ihrem Eigentum selbst Wildbestände regulieren dürfen.

Die nach derzeitiger Rechtslage von den Jägerinnen und Jägern zu erfüllende Abschussplanung steht einer effektiven Bejagung des Schalenwildes entgegen. Die Gesetzesnovelle soll die behördlichen Abschussplanungen für Hirsche und Wildschweine abschaffen. Die Bejagung soll sich an der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung mit dem Ziel der Vermeidung übermäßiger Wildschäden orientieren.

Künftig sollen Totschlagfallen nicht mehr erlaubt sein, da sie nicht selektiv fangen und Fehlfänge somit nicht ausgeschlossen werden können. Aus Gründen Tierschutzes sollen die Jäger und Jägerinnen zukünftig ihre Schießfähigkeiten durch Übungsschießen verbessern und dokumentiert nachweisen. Für die Jagd in Siedlungsnähe sollen besonders geschulte und anerkannte Stadtjägerinnen beziehungsweise -jäger zwischen den Belangen von Menschen und Wildtieren vermitteln.

Wie in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist ein Vollgesetz vorgesehen, um somit unabhängig von Änderungen des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) zu werden. Die Länder haben bis auf Regelungen zum Jagdschein ein volles Abweichungsrecht.

Mit der Novellierung des aus dem Jahr 1992 stammenden Landesjagdgesetzes sollen außerdem Bürokratie abgebaut und die unteren Jagdbehörden entlastet werden.

Hintergrund

Dem Jagdbeirat des Landes gehören der Landesjagdverband Brandenburg, der Landesbauernverband Brandenburg, der Bauernbund Brandenburg, der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, der Waldbesitzerverband Brandenburg sowie der Waldbauernverband Brandenburg, der Landesforstbetrieb, die Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer in Brandenburg und das Landesbüro der anerkannten Naturschutzverbände an.

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg