Landesjagdverband NRW ruft zur Sachlichkeit auf

Mit zweifelhaften Argumenten versuchen Tierrechtsorganisationen derzeit, Stimmung gegen die Bejagung von Füchsen und die Ausbildung hierzu qualifizierter Jagdhunde zu machen.

Ein Fuchs. (Symbolbild: Monika)
Ein Fuchs. (Symbolbild: Monika)

Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen ruft den Deutschen Tierschutzbund, die Tierrechtsorganisation Peta und andere beteiligte Verbände auf, haltlose Anschuldigungen gegen Jägerinnen und Jäger in NRW zu unterlassen und Behörden sowie Gerichte nicht länger mit haltlosen Anzeigen zu beschäftigen.

Mit zweifelhaften Argumenten versuchen Tierrechtsorganisationen derzeit, Stimmung gegen die Bejagung von Füchsen und die Ausbildung hierzu qualifizierter Jagdhunde zu machen. In diesem Zusammenhang haben sich mehr kampagnenartig als sachorientiert gestellte Strafanzeigen gegen die Betreiber von Schliefanlagen bisher allesamt als haltlos herausgestellt. Viele davon wurden bereits nach eingehender Prüfung durch Behörden und Gerichte wegen Nichtigkeit eingestellt (eine Übersicht der eingestellten Verfahren liegt dem Deutschen Jagdverband vor).Die Verfahren wurden gerade deshalb eingestellt, weil sich die Betreiber der Schliefanlagen an die bestehenden tierschutzrechtlichen Vorgaben halten und die Anlagen regelmäßig veterinärbehördlich überwacht werden.

Für Nordrhein-Westfalen ausdrücklich falsch ist die Behauptung von Peta, Hund und Fuchs würden nur durch ein Gitter voneinander getrennt. Richtig ist, dass Fuchs und Hund durch einen Schieber, der keinen Sichtkontakt zulässt, getrennt sein müssen. Der Fuchs legt somit nur eine Duftspur für den auszubildenden bzw. zu prüfenden Hund. Zwischen Fuchs und Hund kommt es somit in den Schliefanlagen zu keinem unmittelbaren Kontakt, nicht einmal zu Blickkontakt.

„Warum Peta immer wieder von Gittern spricht, wo Schieber, die einen Sichtkontakt nicht zulassen, schon längst vorgeschrieben sind, kann man nur mutmaßen“, erklärt Andreas Schneider, Pressesprecher des Landesjagdverbandes NRW. „Vielleicht soll da Kino im Kopf erzeugt werden, von dem am Gitter kläffenden Hund und dem dahinter zitternden Fuchs. Dieses Bild ist wahrheitswidrig und manipulativ!“

Die Notwendigkeit der Ausbildung von Erdhunden in Schliefanlagen wurde selbst von der rot-grünen Landesregierung unter Federführung eines grünen Umweltministers im Jahr 2014 eingehend geprüft und gerade aus Tierschutzgründen für notwendig befunden (Drucksache 16/7383, Seite 84).Die Notwendigkeit der Bejagung von Füchsen an sich, gerade zum Schutze der bodenbrütenden Vogelwelt, wurde mehrfach gerade auch von führenden Naturschutzorganisationen und Wildbiologen bestätigt (siehe dazu auch Petrak „Wild, Lebensräume und Hege in NRW“, 2022). Aktuelle, anderslautende Verlautbarungen des Deutschen Tierschutzbundes können nur als Ausdruck übersteigerten Wunschdenkens und einer massiven Naturentfremdung gewertet werden.

Quelle: Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V., 18. August 2022, Dortmund