Jagdverband klagt gegen willkürliche Jagdzeitverlängerung des MLUK

Aufgrund schwerwiegender Mängel und tierschutzrechtlicher Bedenken reicht der LJVB Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ein

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) erlässt erneute Schonzeitaufhebung für Rot-, Reh- und Damwild. Tierschutzrelevante Aspekte werden vollkommen außer Acht gelassen. LJVB reicht Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. (Quelle: Hamann/LJVB)
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) erlässt erneute Schonzeitaufhebung für Rot-, Reh- und Damwild. Tierschutzrelevante Aspekte werden vollkommen außer Acht gelassen. LJVB reicht Klage vor dem Verwaltungsgericht ein. (Quelle: Hamann/LJVB)

Mit einer Allgemeinverfügung vom 15. Dezember 2022, die in der vergangenen Woche öffentlich geworden ist, hebt die Oberste Jagdbehörde des MLUK die gesetzlich vorgeschriebene Schonzeit für Reh-, Dam- und Rotwild ab dem 15. Januar 2023 auf und verlängert die Jagdzeit bis zum 31. Januar (wir berichteten hier). Damit werden die tierschutzrelevanten und wildbiologischen Aspekte der Schonzeit für diese Wildarten (zum wiederholten Male) nicht berücksichtigt. Betroffen sind alle Gebiete des Landes Brandenburg, die von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffen sind. Dabei handelt es sich um neun Landkreise sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt/ Oder mit insgesamt über 570.000 Hektar ASP-Restriktionsgebieten – etwa ein Drittel der Landesfläche.

„Diese wiederholte Entscheidung erweckt den Anschein, das den Verantwortlichen im MLUK jegliche Kenntnis der tierschutzrechtlichen und wildbiologischen Zusammenhänge fehlt und es nur darum geht, möglichst viel Schalenwild totzuschießen. Dazu besteht aber überhaupt kein Grund, denn im ganzen Land berichtet die Jägerschaft von deutlich abnehmenden Wildbeständen“, sagt Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des Landesjagdverbandes Brandenburg (LJVB).Wildtiere befinden sich in einem Energiesparmodus, jegliche Form von Stress und Störung bedeutet einen höheren Energiebedarf, den sie in den vegetationsarmen Monaten nicht decken können und deshalb von ihren eigenen Reserven zehren müssen. Die vom MLUK auf diesem Weg freigegebene Bejagung der genannten Schalenwildarten im Spätwinter kann katastrophale Folgen für das Wild haben und zu deutlich mehr Verbiss im Wald führen. Wildbiologische Untersuchungen zeigen, dass Reh-, Dam- und Rotwild lieber hungern, als sich bewusst einer Gefahr auszusetzen. Mit der Schonzeitaufhebung wird den Wildtieren somit eine wichtige Phase der Ruhe genommen. Das MLUK und die Oberste Jagdbehörde nehmen bewusst in Kauf, dass die Tiere nicht mehr ausreichend eigene Kräfte haben, um sich gegen Krankheiten und die harten Witterungsbedingungen zur Wehr zu setzen. Deutschland und auch Brandenburg hat bereits jetzt die längsten Jagdzeiten Europas.

Aufgrund schwerwiegender Mängel und tierschutzrechtlicher Bedenken reicht der LJVB Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ein. „Die veröffentlichte Allgemeinverfügung des MLUK zeigt wiederholt ein gravierendes Maß an Unkenntnis. Die vom MLUK benannten Gründe zur Ausweitung der Jagdzeiten war u.a. weder geboten, noch hat sie die erforderliche räumliche Dimension. Deshalb beantragen wir die angefochtene Allgemeinverfügung aufzuheben“, sagt Jens Ole Sendke, Rechtsanwalt und Justiziar des LJVB.

Quelle: Landesjagdverband Brandenburg e. V. (LJVB), 19. Januar 2023, Michendorf